Nachlasspflegschaften
Mein Name ist Eva Steinert, Büroleiterin in der Kanzlei von RAin Bettina Reese.
Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und Nachlasspflegerin.
Meine Haupt-Tätigkeitsgebiete sind die Übernahme von Nachlasspflegschaften sowie die Erbenermittlung, bei welcher Ausdauer, Spürsinn und detektivische Fähigkeiten verlangt werden.
In der Kanzlei von Frau Reese bin ich Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Nachlasspflegschaft.
Service für Vermieter
Wenn beim Tod des Mieters keine Erben vorhanden sind
Wenn Ihr Mieter stirbt und keine (bekannten) Erben hinterlässt, stellt sich die Frage, wem in diesem Fall zu kündigen ist, damit Sie die Wohnung wieder vermieten können.
An dieser Stelle hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Vermieter einen Nachlasspfleger beim Nachlassgericht beantragt. Dieser Nachlasspfleger verwaltet die Hinterlassenschaft und wickelt die Mietangelegenheiten des Verstorbenen ab.