Nachlasspflegschaften

Mein Name ist Eva Steinert, Büroleiterin in der Kanzlei von RAin Bettina Reese.

Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und Nachlasspflegerin.

Meine Haupt-Tätigkeitsgebiete sind die Übernahme von Nachlasspflegschaften sowie die Erbenermittlung, bei welcher Ausdauer, Spürsinn und detektivische Fähigkeiten verlangt werden.

In der Kanzlei von Frau Reese bin ich Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Nachlasspflegschaft.

Service für Vermieter

Wenn beim Tod des Mieters keine Erben vorhanden sind

Wenn Ihr Mieter stirbt und keine (bekannten) Erben hinterlässt, stellt sich die Frage, wem in diesem Fall zu kündigen ist, damit Sie die Wohnung wieder vermieten können.

An dieser Stelle hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Vermieter einen Nachlasspfleger beim Nachlassgericht beantragt. Dieser Nachlasspfleger verwaltet die Hinterlassenschaft und wickelt die Mietangelegenheiten des Verstorbenen ab.

Gerne berate und unterstütze ich Sie dabei, einen Antrag auf Nachlasspflegschaft vorzubereiten.

So kontaktieren Sie mich:

Eva Steinert
Tel.: 0371 33 71 675-0
Fax: 0371 33 71 675-9
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