Landpachtrecht

für landwirtschaftliche Betriebe aber auch für Grundeigentümer

Das Landpachtrecht ist nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe von besonderer Bedeutung, sondern auch für Grundeigentümer.

Oftmals wurde der Grundbesitz geerbt.
Und den neuen Grundeigentümern ist nicht bewusst, dass das Landpachtrecht sehr formell ist und falsche oder fehlende Handlungen zur Unwirksamkeit von rechtlichen Erklärungen der Grundeigentümer führen können.

Häufig gestellte Fragen im Landpachtrecht sind:

  • Was muss ich tun, um den Landpachtvertrag zu kündigen?
  • Wie kann der Pachtzins an das allgemeine Pachtzinsniveau angepasst werden?
  • Habe ich als Grundeigentümer Einflussmöglichkeiten auf die Bewirtschaftungsform?
  • Was passiert, wenn mein Landpächter stirbt?
  • Was passiert im Gegenzug, wenn der Grundeigentümer stirbt?

Nutzen Sie meine 1-stündige Erstberatung:

  • Wir besprechen die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
  • Ich zeige Ihnen die Chancen und Risiken der Anspruchsdurchsetzung auf.
  • Ich helfe Ihnen, Anschreiben an die Gegenpartei zu erstellen.

Im Anschluss an unser Gespräch erhalten Sie dazu eine schriftliche Zusammenfassung per E-Mail.

Beratung zu Landpachtverträgen

Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Gerne übernehme ich als Rechtsanwältin auch von Anfang an die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In diesen Fällen wird in der Regel eine Geschäftsgebühr, die sich an der Höhe oder dem Wert Ihrer Forderung bemisst, berechnet.

Gern berate ich Sie dazu in unserem Erstgespräch.

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