Erbenermittlung
Wer braucht das und wofür?
Stellen Sie sich vor:
Sie wollen Ihr Nachbargrundstück kaufen. Als Nachbar haben Sie nach entsprechender Begründung ein berechtigtes Interesse, das Grundbuch einzusehen.
Beim Grundbuchamt erfahren Sie, dass im Grundbuch Herr Alois Müller, geboren am 13. Dezember des Jahres 1880, eingetragen ist. Weitere Eigentümer sind nicht vermerkt.
Hier wird schnell klar, dass Herr Alois Müller nicht mehr greifbar (weil schon lange verstorben) ist, sondern allenfalls seine Erben die Eigentumsrechte an dem Grundstück wahrnehmen können.
Es stellt sich die Frage, wie diese Erben gefunden werden können.
Wie wir Sie bei der Erbenermittlung unterstützen
Wir suchen die Erben. Das kann bisweilen einige Zeit in Anspruch nehmen.
Denn Erben belegen ihre Erbberechtigung in der Regel durch ein mit einem Eröffnungsvermerk versehenen Testament oder einem gültigen Erbschein. Nicht immer sind diese Dokumente vorhanden.
Erbscheine müssen dann unter Vorlage, der die Abstammung belegenden Personenstandsurkunden, beantragt werden.
Erbenermittlung – Vorgehen und Kosten
Grundlage für die Berechnung eines Honorars für die Erbenermittlung und Beschaffung der Erbnachweise ist in der Regel eine Vergütungsvereinbarung. Die Abrechnung erfolgt meist auf Stundenbasis.
Die Kosten der Erbenermittlung sollten dann von den ermittelten Erben eingefordert werden.
So gehen wir vor:
> Wir schauen uns das Grundbuch an. Auch erste Nachlassunterlagen, wenn sie unkompliziert zu beschaffen sind.
> Wenn Erben überhaupt nicht auffindbar sind, suchen wir nach Lösungen. Zum Beispiel prüfen wir, inwieweit die Voraussetzungen für die Beantragung von Nachlass- oder auch Abwesenheitspflegschaften vorliegen.
> Dabei berücksichtigen wir, dass die Erbenermittlung im Ergebnis auch wirtschaftlich für Sie sein muss.
Alte Dokumente lesen
Mitunter müssen auch alte Urkunden und Dokumente gelesen werden. Eine meiner Mitarbeiterinnen kann diese alten Schriften entziffern und so zugänglich machen.
Am Ende der Arbeit steht Ihre Chance, mit den Erben des Alois Müller einen Notar aufzusuchen und den Kauf des Nachbargrundstückes zu beurkunden.
(Das ist nur ein Beispiel. In vielen weiteren Bereichen ist es oftmals notwendig, Erben ausfindig zu machen. Wir unterstützen Sie.)