Erbengemeinschaften


Sie sind Teil einer Erbengemeinschaft?

> Sie fragen sich, welche Rechte und Pflichten Sie als Teil dieser Erbengemeinschaft haben.
> Von Ihren Miterben hat jeder andere Vorstellungen, wie mit dem Erbe zu verfahren ist.
> Sie möchten diese Erbengemeinschaft auflösen, wissen aber nicht, wie das geht.

Auflösung (Auseinandersetzung) einer Erbengemeinschaft

Aus meiner täglichen Praxis als Anwältin weiß ich, dass es oftmals komplizierte Konstellationen in Erbengemeinschaften und eine Ansammlung verschiedener Interessen gibt. Außerdem spielen auch häufig emotionale Aspekte eine große Rolle.

In der Regel ist es das Ziel einer Erbengemeinschaft, diese aufzulösen. (Der Fachbegriff lautet: Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.) Denn bis zu einer Auseinandersetzung sind alle Miterben eng miteinander verbunden und haben vielerlei Verpflichtungen zu erfüllen.

Beratung zum Thema Erbengemeinschaft sowie Hilfe bei der Auseinandersetzung

In vielen Fällen ist eine Auseinandersetzung ohne anwaltliche Hilfe kaum möglich.

Ich suche mit Ihnen nach Möglichkeiten, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen. Sachlich, auf die Fakten konzentriert und möglichst ohne (gerichtliche) Streitigkeiten. Denn auch das ist meine Erfahrung aus der Praxis: Bei eskalierenden familiären Streitigkeiten gibt es am Ende keinen Gewinner.

Nutzen Sie meine 1-stündige Erstberatung:

  • Wir klären zunächst den Sachverhalt, d.h. die Zusammensetzung der Erbengemeinschaft.
  • Wir ermitteln den Nachlassbestand.
  • Ich erläutere Ihnen die aktuelle Rechtslage und zeige Lösungsmöglichkeiten auf.

Im Anschluss an unser Gespräch erhalten Sie dazu eine schriftliche Zusammenfassung per E-Mail.

Beratung Auseinandersetzung (Auflösung) einer Erbengemeinschaft

Anwaltliche Begleitung der Auseinandersetzung

Nach der Erstberatung begleite ich auf Wunsch auch die Auseinandersetzung, vertrete Ihre Rechtsposition, übernehme den notwendigen Schriftverkehr und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen bzw. die Pflichten einzuhalten.

Ein entsprechendes Kosten-Angebot erhalten Sie mit der schriftlichen Zusammenfassung des Erstgesprächs.

Starten Sie mit der Erstberatung

  • > 60 Minuten Beratungsgespräch (online oder vor Ort)
  • > schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse meiner Beratung
  • > Festpreis: 250,00 EUR inkl. MWST

1) ONLINE

Beratung per Zoom

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2) VOR ORT

Beratungen in Chemnitz oder Dülmen

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Tel. 0371 33716750  •  Mobil. 0176 81461939

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Gern können Sie mir im Vorfeld bereits wichtige Unterlagen zukommen lassen.

Kontakt:

Rechtsanwältin Bettina Reese
Tel. 0371 / 33 71 675 – 0

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> Kontaktformular

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Erbengemeinschaft von Geschwister für Grundstück, Haus oder Landwirtschaft

Blog: Erben-Gemeinschaften – Ihre Rechte und Pflichten

Landpachtvertrag und Erbengemeinschaft - Alles zu Kündigung eines Landpachtvertrages für landwirtschaftliche Flächen durch Verpächter

Blog: Wie Sie Ärger mit dem Pflichtteil vermeiden.