Erbschleicherei –
Was das ist, ob das strafbar ist und wie Sie sich schützen können.

Wer erbt und wer nicht ist eine Frage, die oft zu Streitigkeiten führt. Besonders dann, wenn es Hinweise darauf gibt, dass eine dritte Person sich unrechtmäßig in die Erbfolge eingeschlichen hat.

Erbschleicherei ist kein juristischer Fachbegriff, aber ein Phänomen, das in der Praxis immer wieder vorkommt. Es beschreibt Fälle, in denen sich jemand durch Manipulation oder gezielte Einflussnahme eine Erbschaft sichert. Zum Nachteil der eigentlichen Erben.

Solche Fälle kommen häufiger vor, als man denkt. Plötzlich taucht eine vermeintlich „hilfreiche“ Person im Leben eines älteren oder kranken Menschen auf, gewinnt sein Vertrauen und sorgt dafür, dass das Testament geändert wird. Der ursprüngliche Wille des Erblassers wird dabei oft übergangen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles zum Thema Erbschleicherei:

  • wie Erbschleicherei funktioniert
  • welche gesetzlichen Vorschriften betroffen sind
  • welche Rechte Sie haben, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Erbschleicher sich in die Erbfolge gedrängt hat
  • welche Schutzmaßnahmen es gibt, um Manipulationen zu verhindern
  • welche Tipps und Handlungsempfehlungen ich Ihnen geben kann

    Was genau sind eigentlich Erbschleicher? 

    Die Definition von Erbschleicherei

    Erbschleicherei bezeichnet das gezielte, unlautere Vorgehen einer Person, um sich durch Manipulation oder Täuschung in ein Testament oder einen Erbvertrag einzutragen.

    Dabei nutzt der Erbschleicher gezielt die persönliche Situation des Erblassers aus – sei es dessen hohes Alter, gesundheitliche Schwäche oder emotionale Abhängigkeit. 
    Oft treten Erbschleicher erst dann in Erscheinung, wenn der Erblasser bereits verletzlich oder beeinflussbar ist.

    Sie gewinnen das Vertrauen, isolieren ihn von seinen Angehörigen und sorgen im Hintergrund dafür, dass das Testament in ihrem Sinne geändert wird.

    Nicht selten geht dies mit psychischem Druck oder gezielter Desinformation einher.

    Wie Sie Erbschleicher erkennen

    Typische Merkmale und Methoden sind:

    • Aufbau einer übermäßigen Vertrauensbeziehung  Der Erbschleicher erscheint als treuer Begleiter oder „unverzichtbare“ Hilfe.
    • Beeinflussung der Testamentsänderung  Oft geschieht das unter dem Vorwand, dass sich die bisherigen Erben „nicht genug kümmern.
    • Isolierung des Erblassers Familie und Freunde werden bewusst auf Distanz gehalten.
    • Missbrauch von Vollmachten Insbesondere bei finanziellen Angelegenheiten kann dies schnell zum Problem werden.
    • Unterschieben oder Fälschen eines Testaments Das ist ein besonders schwerwiegender Fall, der in der Praxis immer wieder vorkommt.

    Kann man Erbschleicher anzeigen?

    Ob ein solcher Vorgang der Erbschleicherei rechtlich anfechtbar ist, hängt von vielen Faktoren und Fragen ab, z.B.:

    • War der Erblasser testierfähig?
    • Gab es eine unzulässige Einflussnahme?

    Oft sind solche Fälle schwer nachzuweisen. Zeugen oder auch schriftliche Beweise sind nur selten vorhanden.
    Doch es gibt Möglichkeiten, sich zu wehren. Dazu erfahren Sie mehr in den folgenden Abschnitten.

    Ist Erbschleicherei strafbar?

    Erbschleicherei ist in Deutschland KEIN eigenständiger Straftatbestand, kann aber zivil- und strafrechtliche Konsequenzen haben.
    Besonders relevant sind § 134 BGB (gesetzliches Verbot) und § 138 BGB (Sittenwidrigkeit von Rechtsgeschäften).

    Ein Testament, das unter unlauterem Einfluss entstanden ist, kann angefochten werden, wenn es gegen die guten Sitten verstößt oder eine Gesetzesvorschrift verletzt.

    Besonderheiten für Pflegekräfte
    Welche Besonderheiten für Pflegekräfte und Pflegeheime sowie für Hospiz- und Palliativ-Vereine gelten, beschreibe ich ausführlich in einem weiteren Blogartikel.

    Bedeutung der Geschäfts- und Testierfähigkeit
    Entscheidend für die Gültigkeit eines Testaments ist, ob der Erblasser testierfähig war. War er aufgrund einer Erkrankung (z. B. einer Demenz) nicht mehr in der Lage, seinen Willen frei zu bilden, kann das Testament angefochten werden.
    Auch ein Nachweis der Beeinflussung durch Drohung oder Täuschung (§ 123 BGB) kann zur Unwirksamkeit führen.

    Tipp

    Wer Erbschleicherei vermutet, sollte schnell handeln.

    Ein Testament kann nur innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, der genauen Umstände des Zustandekommens des Testamentes, angefochten werden (§ 2082 BGB).

    In besonders schweren Fällen kann sogar eine Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) oder Urkundenfälschung (§ 267 StGB) gestellt werden.

    Gut dokumentierte Beweise und juristische Beratung sind entscheidend, um eine unrechtmäßige Erbeinsetzung rückgängig zu machen.

    Bekannte Fälle von Erbschleicherei

    Erbschleicherei ist kein Einzelfall. Immer wieder sorgen spektakuläre Fälle für Schlagzeilen. Besonders betroffen sind ältere, wohlhabende Menschen oder Alleinstehende, die keine engen Angehörigen haben.

    Doch auch innerhalb von Familien kommt es vor, dass einzelne Personen mit zweifelhaften Methoden versuchen, sich ein größeres Stück vom Erbe zu sichern.

    Hier einige Fallbeispiele:

    Fall 1: Der „gute Freund, der das Testament änderte

    Ein wohlhabender, alleinstehender Rentner hatte über Jahre ein klar formuliertes Testament, in dem seine Nichten und Neffen als Erben vorgesehen waren. Nach seinem Tod stellte sich heraus, dass das Testament kurz vorher geändert wurde. Zugunsten seines neuen, deutlich jüngeren „Freundes, der sich in den letzten Monaten intensiv um ihn gekümmert hatte.

    Die Familie erfuhr erst nachträglich, dass der Erblasser den Kontakt zu ihnen abgebrochen hatte.
    Der Verdacht: gezielte Manipulation und Einflussnahme.

    Das Testament wurde schließlich wegen Sittenwidrigkeit (nach § 138 BGB) erfolgreich angefochten. Es konnte nachgewiesen werden, dass der Verstorbene unter kognitiven Einschränkungen litt und der neue Erbe ihn gezielt beeinflusst hatte.

    Fall 2: Die Pflegekraft als Alleinerbin

    In einem anderen Fall wurde eine langjährige Pflegekraft überraschend als Alleinerbin eingesetzt, obwohl die Familie davon ausging, dass ein früheres Testament eine andere Erbfolge vorsah. Der Fall landete vor Gericht.

    Das Problem: Pflegekräfte dürfen in bestimmten Bundesländern nicht ohne Weiteres als Erben eingesetzt werden. (Mehr dazu in einem weiteren Artikel.)

    Nach intensiver Prüfung erklärte das Gericht das Testament für unwirksam, da ein Interessenkonflikt bestand.

    Fall 3: Erbschleicherei in der eigenen Familie

    Auch innerhalb von Familien kommt es vor, dass einzelne Personen mit zweifelhaften Methoden versuchen, sich ein größeres Stück vom Erbe zu sichern.
    Das zeigt dieses Fallbeispiel:

    Ein wohlhabender Unternehmer hatte zwei Kinder, eine Tochter und einen Sohn. Über Jahrzehnte war das Verhältnis zu beiden stabil. In seinem Testament hatte er sie zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Doch in den letzten Jahren seines Lebens wurde der Vater zunehmend pflegebedürftig und litt an beginnender Demenz.

    Sein Sohn übernahm nach und nach die Betreuung und zog schließlich zu ihm ins Haus. Dabei isolierte er den Vater zunehmend von anderen Familienmitgliedern. Insbesondere seine Schwester hielt er mit der Begründung fern, sie wolle „nur ans Geld“.

    Gleichzeitig begann er, das Testament des Vaters zu beeinflussen: Er redete ihm ein, dass seine Tochter ihn vernachlässige und kein Interesse an ihm habe. Schließlich überredete er den Vater, ein neues Testament aufzusetzen, in welchem ER als Alleinerbe eingesetzt wurde. Seine Schwester hätte also nur Anspruch auf den Pflichtteil gehabt.

    Nach dem Tod des Vaters erfuhr die Schwester von der Testamentsänderung. Sie war schockiert und hat das Testament vor Gericht angefochten.

    Denn sie konnte belegen, dass ihr Vater an kognitiven Einschränkungen litt und ihr Bruder systematisch Einfluss auf ihn genommen hatte. Mehrere langjährige Freunde des Vaters sagten aus, dass dieser bis kurz vor seinem Tod überzeugt war, sein ursprüngliches Testament sei noch gültig.

    Aufgrund der vorgelegten medizinischen Gutachten und Zeugenaussagen erklärte das Gericht die Änderung für sittenwidrig und unwirksam.

    Damit galt das ursprüngliche Testament wieder. Der Sohn musste sich nun mit der gleichen Erbquote zufriedengeben wie seine Schwester.

    Wie kann man Erbschleicherei verhindern?

    Erbschleicherei wird oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist, nämlich NACH dem Tod des Erblassers. Doch es gibt wirksame Maßnahmen, um sich selbst und nahestehende Personen vor ungewollter Einflussnahme zu schützen.

    Besonders wichtig sind eine klare Nachlassplanung und ein stabiles soziales Umfeld.

    Hier sind 5 Tipps für Sie, wie Sie Erbschleicherei vorbeugen können.

    Tipp 1

    Rechtzeitige und klare Testamentsgestaltung

    Ein rechtzeitig verfasstes, eindeutig formuliertes und notariell beurkundetes Testament erschwert Manipulationsversuche erheblich.

    Wer sicherstellen möchte, dass sein letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, sollte:

    • Ein notarielles Testament aufsetzen lassen, das rechtssicher und schwerer anfechtbar ist.
    • Regelmäßig überprüfen, ob das Testament noch den eigenen Vorstellungen entspricht.
    • In komplizierten Erbfällen einen Testamentsvollstrecker benennen, der die Umsetzung überwacht.

      Tipp 2

      Beratung durch Notar oder Anwalt

      Eine juristische Beratung stellt sicher, dass das Testament nicht nur rechtlich wasserdicht ist, sondern auch vor späteren Anfechtungen geschützt wird.

      • Notare achten darauf, dass der Erblasser testierfähig ist. Sie stellen dem Testierenden vor der Beurkundung des Testamentes Fragen, machen sich ein Bild von der Einsichtsfähigkeit und dem Verständnis der Person und dokumentieren dies. Das erschwert spätere Zweifel an der Testierfähigkeit.
      • Lässt man sich vor Errichtung des Testamentes anwaltlich beraten, wird geprüft, ob gesetzliche Erbansprüche (z. B. Pflichtteilsrechte) beachtet wurden. So können Streitigkeiten vermieden werden.

      Tipp 3

      Regelmäßige Kommunikation mit Angehörigen

      Erbschleicher nutzen oft das Schweigen oder Unsicherheiten rund um das Erbe aus. Deshalb ist eine offene Kommunikation mit der Familie und nahestehenden Personen wichtig:

      • Angehörige sollten wissen, dass ein Testament existiert und wo es aufbewahrt wird.
      • Regelmäßige Gespräche über den Nachlass verhindern Misstrauen und spätere Überraschungen.
      • Wenn sich plötzlich eine neue Person in das Leben des Erblassers drängt und vertrauliche Gespräche meidet, kann dies ein Warnsignal sein.

      Tipp 4

      Erkennen von Warnsignalen

      Es gibt einige typische Verhaltensweisen, die auf eine drohende Erbschleicherei hindeuten können:

      • Plötzliche Isolierung: Der Erblasser bricht ohne ersichtlichen Grund den Kontakt zu alten Freunden oder Familienmitgliedern ab.
      • Ungewöhnliche Einflussnahme: Eine einzelne Person entscheidet plötzlich über finanzielle Angelegenheiten oder betreut den Erblasser auffällig intensiv.
      • Testamentsänderungen ohne erkennbaren Anlass: Besonders wenn der neue Erbe Druck auf den Erblasser ausübt oder ihn zu einer Änderung drängt.

      Tipp 5

      Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung als Schutzmechanismus

      Eine vorsorgliche Regelung der finanziellen und persönlichen Angelegenheiten hilft, Manipulationen zu vermeiden:

      • Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die sich um finanzielle und rechtliche Angelegenheiten kümmert.
      • Eine Betreuungsverfügung stellt sicher, dass im Pflegefall nur eine bestimmte Person Entscheidungen treffen darf. So wird verhindert, dass Außenstehende Einfluss auf den Erblasser gewinnen.

      Es gilt:

      Ein gut durchdachtes Testament, rechtzeitige Beratung und eine aufmerksame Familie sind die besten Schutzmaßnahmen gegen Erbschleicherei.

      Wer sich frühzeitig mit seiner Nachlassregelung auseinandersetzt, beugt Streit und ungewollten Manipulationen effektiv vor.

      Haben Sie in Ihrem Umfeld den Verdacht auf Erbschleicherei?

      Nutzen Sie meine Online-Beratung zum Festpreis.

      Gern berate ich Sie ausführlich genau zu IHREM Fall. Wir besprechen, ob Ihr Verdacht begründet ist und wie Sie weiter vorgehen sollten.

      Buchen Sie einfach einen Online-Termin, um sich Klarheit zu verschaffen.

      Beratung Vorausvermächtnis

      Was tun, wenn ein Erbschleicher zum Erben eingesetzt wurde?

      Die Entdeckung, dass ein Testament zugunsten eines mutmaßlichen Erbschleichers geändert wurde, sorgt in vielen Familien für großen Ärger, Wut und Unsicherheit.

      Doch nicht jede Testamentsänderung ist automatisch sittenwidrig oder anfechtbar. Wer das Erbe eines geliebten Menschen schützen will, muss rechtliche Schritte gezielt und gut vorbereitet einleiten.

      Das sollten Sie beachten:

      1. Anfechtung eines Testaments wegen Sittenwidrigkeit oder Manipulation

      Ein Testament kann nach § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) angefochten werden, wenn es unter unlauteren Umständen zustande gekommen ist. Dazu gehören:

      • Manipulation oder Einflussnahme durch eine Vertrauensperson
      • Drohung, Täuschung oder Druck, den Erblasser zur Änderung des Testaments zu bewegen (§ 123 BGB)
      • Testierunfähigkeit des Erblassers – etwa durch Demenz oder eine psychische Erkrankung

      Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der Manipulation erfolgen (§ 2082 BGB). Wird das Testament für unwirksam erklärt, gilt entweder ein früheres Testament oder (falls keines existiert) die gesetzliche Erbfolge.

      2. Die Beweislast und erforderliche Nachweise

      Derjenige, der das Testament anfechten will, trägt die Beweislast. Das bedeutet, dass konkrete Anhaltspunkte für eine unrechtmäßige Beeinflussung vorgelegt werden müssen. Wichtige Beweismittel sind:

      • Ärztliche Gutachten, die eine Testierunfähigkeit belegen
      • Zeugenaussagen von Angehörigen, Freunden oder Pflegepersonal
      • Alte Testamente, die einen Widerspruch zur neuen Erbeinsetzung zeigen
      • Nachweise über Einflussnahme, etwa auffällige Geldbewegungen oder Briefe, in denen der Erblasser über Druck oder Manipulation berichtet

      3. Möglichkeiten der Strafverfolgung bei Erbschleicherei

      Wenn die Erbeinsetzung durch strafbares Verhalten erreicht wurde, kann auch eine Strafanzeige gestellt werden. Folgende Straftatbestände kommen in Betracht:

      • Betrug (§ 263 StGB), wenn der Erbschleicher durch Täuschung Vorteile erlangt hat
      • Nötigung (§ 240 StGB), falls der Erblasser unter Druck gesetzt wurde
      • Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wenn ein Testament gefälscht oder nachträglich verändert wurde

      In solchen Fällen kann die Polizei oder Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Je schwerwiegender das Vergehen, desto wahrscheinlicher sind strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen.

      4. Möglichkeiten zivilrechtlicher Maßnahmen bei Erbschleicherei

      Neben der strafrechtlichen Verfolgung kann ein Testament auch zivilrechtlich angefochten werden. Dafür gibt es zwei Hauptwege:

      • Erbscheinanfechtung beim Nachlassgericht: Falls ein Erbschein bereits erteilt wurde, kann er durch ein gerichtliches Verfahren angefochten werden.
      • Zivilklage gegen den Erbschleicher: Falls der Erbschleicher bereits Vermögenswerte erhalten hat, kann eine Klage auf Herausgabe des Erbes nach § 2018 BGB (Erbenherausgabeanspruch) erhoben werden.

        Zusammenfassung zum Thema Erbschleicherei

        Erbschleicherei ist ein ernstzunehmendes Problem, das oft erst erkannt wird, wenn es zu spät ist. Manipulation, Einflussnahme und bewusste Isolierung von Erblassern sind typische Muster, die dazu führen, dass sich unberechtigte Personen in ein Testament drängen.

        Besonders gefährdet sind ältere, alleinstehende oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen, die leicht Opfer von Vertrauensmissbrauch werden können.

        Meine Tipps 

        Prävention ist der beste Schutz!

        Frühzeitige Testamentserstellung verhindert plötzliche Einflussnahmen im Alter.
        Notarielle Beglaubigung sorgt für Rechtssicherheit und schützt vor Anfechtung.
        Regelmäßige Kommunikation mit Angehörigen minimiert das Risiko, dass eine dritte Person unbemerkt Einfluss nimmt.
        Erbschleicherei kann strafbar sein – in schweren Fällen drohen Betrugsklagen oder die Anfechtung des Testaments.

        Meine Handlungsempfehlungen 

        ✅ Bleiben Sie aufmerksam. Wenn ein älteres Familienmitglied plötzlich den Kontakt meidet oder sich eine neue Person aufdrängt, könnte das ein Warnsignal sein.

        ✅ Sprechen Sie über das Thema Erbe. Ein offenes Gespräch kann Missverständnisse vermeiden und Manipulationen vorbeugen.

        ✅ Dokumentieren Sie Veränderungen. Auffällige Verhaltensänderungen oder plötzliche Testamentsänderungen sollten gut beobachtet und im Zweifel rechtlich geprüft werden.

        ✅ Holen Sie rechtliche Beratung ein. Bei Verdacht auf Erbschleicherei kann eine frühzeitige anwaltliche oder notarielle Beratung helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.

        Erbenermittlung

        Ich bin Bettina Reese.
        Ich unterstütze Sie rund um das Thema Erbrecht.

        Brauchen Sie Rat und Unterstützung beim Thema „Erbschleicherei“?

        Senden Sie mir gern Ihre Anfrage.

        Möchten Sie meine Online-Rechtsberatung in Anspruch nehmen?

        Fundierte 1-stündige Beratung inkl. schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse zum Festpreis.
        250,00 EUR