RAin Bettina Reese | Chemnitz – Münster – Online
Schenkungen & Erbrecht
Was Sie vorab wissen sollten, um später Streit zu vermeiden
Eine Schenkung zu Lebzeiten kann Steuern sparen und Ihren Nachlass aktiv gestalten.
Aber sie hat auch Folgen für Pflichtteil und Ausgleichsansprüche.
Ich zeige Ihnen, worauf es ankommt.
Nutzen Sie meine Beratungen, online oder vor Ort.
Schenken will gut überlegt sein
Sie kennen sicher noch das Sprichwort von Oma, dass man lieber mit warmer Hand geben solle.
Das ist oftmals zutreffend.
Bei Schenkungen denken die meisten zuerst an die Steuer. Und dabei übersehen sie die erbrechtliche Seite.
Nicht nur an die Steuern denken!
Denn eine Schenkung kann Pflichtteilsansprüche verändern und Ausgleichsforderungen unter Geschwistern auslösen.
Wer die erbrechtlichen Konsequenzen einer Schenkung vorab klärt, schützt nicht nur sein Vermögen, sondern auch den Zusammenhalt der Familie.
Rechtssicher schenken & entspannt vererben
Mit anwaltlicher Beratung wissen Sie, welche Auflagen, Fristen und Ansprüche bei Ihrer Schenkung eine Rolle spielen. Sie treffen Ihre Entscheidung informiert und gestalten Ihren Nachlass aktiv, ohne spätere Konflikte zu riskieren.
Infopaket „Pflichtteil und Schenkungen“ kostenlos anfordern.
Schenkungen im Erbrecht – So unterstütze ich Sie
In der Erstberatung erörtern wir zunächst gemeinsam den Sachverhalt und Ihr Ziel, bevor ich Ihnen die gesetzliche Lage erläutere und die für Sie passenden Möglichkeiten und Strategien aufzeige. So wissen Sie genau, welche Wege Ihnen offenstehen, um Ihr Vorhaben rechtssicher umzusetzen.
Typische Themen der Rechtsberatung können sein:
- Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung eines Hauses oder von Bargeld
- Ausgleichungspflichten unter den Erben
- Fristen und ihre Bedeutung für den Pflichtteil
- Gestaltung von Auflagen in der Schenkungsurkunde
- Abstimmung von steuerlicher und erbrechtlicher Planung
Damit haben Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidung, um Ihre Schenkung von Anfang an richtig zu gestalten.
Von der Beratung zur Umsetzung
Die Rechtsberatung gibt Ihnen die Orientierung. Die eigentliche Ausarbeitung folgt im nächsten Schritt. Denn während wir in der Erstberatung Ihren Sachverhalt klären und die rechtliche Lage einordnen, geht es danach darum, eine Lösung zu entwickeln, die konkret auf Ihre Ziele und Vorstellungen zugeschnitten ist.
In diesem zweiten Schritt erarbeite ich die Details:
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- Wie sollte die Schenkung ausgestaltet sein,
- welche Auflagen sind sinnvoll,
- wie wirken sich Pflichtteilsergänzungsansprüche oder Ausgleichungspflichten konkret auf Ihren Fall aus?
Für diese vertiefte Ausarbeitung erhalten Sie zusammen mit der Zusammenfassung unseres Erstgesprächs auch ein Kostenangebot.
Steht das Gerüst Ihres Schenkungsvertrages, unterstütze ich Sie außerdem dabei, einen Notar zu finden, der die Schenkungsurkunde entwirft, das Rechtsgeschäft beurkundet und letztlich den Vollzug veranlasst.
FAQ zu Schenkungen
Hier finden Sie die häufigsten Fragen mit denen sich Mandanten an mich wenden.
Wird eine Schenkung an mein Kind automatisch auf sein späteres Erbe angerechnet?
Nicht automatisch. Das kommt darauf an, was Sie bei der Schenkung festgelegt haben. Ordnen Sie ausdrücklich an, dass die Schenkung später auf das Erbe angerechnet wird, gilt genau das.
Treffen Sie keine Regelung, sieht das Gesetz für bestimmte Zuwendungen unter Kindern trotzdem einen Ausgleich vor. Zum Beispiel, wenn ein Kind zur Existenzgründung oder für den Start ins eigene Leben unterstützt wurde.
Unabhängig davon kann die Schenkung noch aus einem anderen Grund eine Rolle spielen: Sie wirkt sich häufig auf den Pflichtteil der anderen Kinder aus, selbst wenn Sie sie gar nicht als „Anrechnung“ gedacht hatten.
Am besten legen Sie schon bei der Schenkung fest, wie sie später behandelt werden soll. Grundlagenwissen dazu finden Sie auch in meinem kostenlosen Infopaket „Pflichtteil“ mit ausführlichem E-Book zu Schenkungen.
Wie lange gilt die Zehn-Jahres-Frist bei Schenkungen und wie wird sie berechnet?
Bei Schenkungen an Kinder oder andere Personen ist die Sache einfach: Die Zehn-Jahres-Frist beginnt mit der Übergabe der Schenkung. Für jedes Jahr, das seitdem vergangen ist, zählt die Schenkung bei der Berechnung des Pflichtteils weniger. Nach zehn Jahren gar nicht mehr.
Bei Schenkungen zwischen Ehepartnern gilt eine wichtige Ausnahme: Die Frist beginnt erst, wenn die Ehe endet, also mit der Scheidung. Bleiben Sie bis zu Ihrem Tod verheiratet, läuft die Frist also nie an. Eine Schenkung an Ihren Ehepartner zählt dann immer in voller Höhe, egal ob sie erst vor kurzem oder vor zwanzig Jahren gemacht wurde. Der Grund: Solange die Ehe besteht, bleibt das Geschenkte in der Regel wirtschaftlich „in der Familie“. Der Gesetzgeber sieht deshalb keinen Grund, die Frist schon laufen zu lassen.
Bei Schenkungen von Grundstücken gibt es noch eine weitere Besonderheit: Behält sich der Schenker zum Beispiel ein Nießbrauchsrecht vor, kann sich der Start der Frist ebenfalls verschieben.
Wie sich das auf Ihre konkrete Schenkung auswirkt, schauen wir uns gern gemeinsam in meiner Rechtsberatung an.
(Mehr dazu auch in meinem Blogartikel „Pflichtteil-Ergänzungsanspruch bei Schenkungen“.)
Muss eine Schenkung notariell beurkundet werden?
Bei Immobilien und Grundstücken: ja, immer. Der Vertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein bloßes Schenkungsversprechen handelt oder die Schenkung sofort vollzogen wird. Zusätzlich muss die Eigentumsänderung ins Grundbuch eingetragen werden, damit die Schenkung endgültig wirksam wird.
Anders sieht es bei beweglichen Gegenständen aus, etwa Geld, Schmuck oder einem Auto:
Wird die Schenkung sofort vollzogen, also übergeben, ist dafür keine notarielle Form nötig.
Ob Sie im konkreten Fall einen Notar benötigen, hängt also vor allem davon ab, was Sie verschenken möchten. Bei Immobilien führt daran kein Weg vorbei.
Kann ich eine Schenkung an mein Kind zurückfordern, wenn es sich undankbar verhält?
Der Beschenkte schuldet dem Schenker von Rechts wegen zwar keinen Dank, doch kann ein bestimmtes Verhalten (vom Gesetz als „grober Undank“ bezeichnet) dem Schenker im Einzelfall ein Widerrufsrecht geben.
Dabei geht es nicht um jede Enttäuschung, sondern um ein WIRKLICHES Fehlverhalten, das der Gesetzgeber bewusst eng gefasst hat.
Häufig lassen sich zusätzliche Rückforderungsrechte (etwa für den Fall von Insolvenz oder Zwangsvollstreckung beim Beschenkten) von vornherein individuell im Schenkungsvertrag regeln.
Mehr zum Thema Rückforderung und Widerruf lesen Sie in meinem Blogartikel „Schenkung zu Lebzeiten“.
Kann ich mir bei einer Schenkung ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch vorbehalten?
Ja, das ist ein häufig genutztes Gestaltungsmittel bei Immobilienschenkungen, etwa wenn Eltern das Haus bereits übertragen, aber selbst weiter darin wohnen möchten.
Ein solcher Vorbehalt von Nutzungsrechten, zum Beispiel ein Nießbrauchsrecht zugunsten des Schenkers, kann zudem den Beginn der Zehn-Jahres-Frist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch hinausschieben. Gleichzeitig mindert das vorbehaltene Recht den Wert der Schenkung, was sich wiederum auf mögliche Ausgleichs- und Pflichtteilsansprüche auswirkt.
Diese Gestaltung sollte daher gut durchdacht und rechtlich sauber formuliert sein, damit sie später auch trägt. Gern bespreche ich mit Ihnen, welche Regelung zu Ihrem Vorhaben passt.
Vereinbaren Sie einen Termin für eine Rechtsberatung.
Nutzen Sie meine Rechtsberatung, um alle Aspekte einer Schenkung zu beachten und rechtssicher zu gestalten.
Das ist in der anwaltlichen Erstberatung enthalten:
- > 60 Minuten Beratungsgespräch (online oder vor Ort)
- > schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Beratung per E-Mail
- > Festpreis: 250,00 EUR inkl. MWST
Klarheit für Ihre Schenkung – bevor Sie handeln
Eine Schenkung will gut überlegt sein, ob Immobilie, Bargeld oder Unternehmensanteil. Denn es lohnt sich bei Schenkungen nicht nur der Blick auf die steuerlichen Aspekte, sondern auch auf die erbrechtlichen Folgen.
In einer einstündigen Rechtsberatung kläre ich mit Ihnen die rechtlichen Fragen rund um Ihre Schenkung und zeige Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.
Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Zusammenfassung, auf deren Grundlage Sie in Ruhe entscheiden können.
Melden Sie sich jetzt für eine erste Rechtsberatung an.
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