RAin Bettina Reese | Chemnitz – Münster – Online
Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz | EALG
Klarheit für Alteigentümer und Erben
Ob eigener Anspruch oder geerbtes Recht auf Flächenerwerb nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG:
Ich prüfe, ob der Anspruch noch besteht und begleite Sie bis zur Durchsetzung gegenüber der BVVG.
Nutzen Sie meine Beratung, online oder vor Ort.
Ein Anspruch, der schnell in Vergessenheit gerät
Viele Alteigentümer und ihre Erben wissen gar nicht, dass ein Recht auf begünstigten Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz noch bestehen kann.
Oft liegen die ursprünglichen Bescheide Jahrzehnte zurück. Gerade in Erbfällen stellt sich dann plötzlich die Frage, ob der Anspruch überhaupt auf die Erben übergegangen ist und wie er gemeinsam geltend gemacht werden kann.
Ohne genaue Kenntnis der BVVG-Verfahren und der aktuellen Rechtsprechung besteht die Gefahr, dass Fristen verstreichen oder ein bestehender Anspruch ungenutzt bleibt.
Klarheit über Ihren Anspruch und die nächsten Schritte
Sie erfahren verlässlich, ob und wie ein Erwerbsanspruch heute noch umgesetzt werden kann. Damit haben Sie eine tragfähige Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Allein oder gemeinsam mit der Erbengemeinschaft.
Nach 13 Jahren bei der BVVG und als Mitautorin des Standardkommentars kenne ich diese Materie und konnte umfangreiche praktische Erfahrungen sammeln.
Ich berate und begleite Sie.
Ausgleichsleistungsgesetz | EALG
So unterstütze ich Sie
In einem ersten Beratungs-Gespräch besprechen wir Ihr Ziel:
Geht es um die Prüfung eines eigenen Anspruchs, um einen geerbten Anspruch oder um eine bereits laufende Auseinandersetzung mit der BVVG?
Anschließend erläutere ich Ihnen die gesetzliche Lage nach dem Ausgleichsleistungsgesetz. Wir besprechen die Möglichkeiten für Ihren konkreten Fall und entwickeln gemeinsam die passende Strategie.
Typische Themen der Beratung können sein
- Fristen und formale Anforderungen im Erwerbsverfahren
- Rechtsnachfolge und Nachweis der Erbenstellung gegenüber der BVVG
- Umgang mit Ablehnungen wegen fehlender Flächenverfügbarkeit
- Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die mit dem Ausgleichsleistungsverfahren in Verbindung stehen
So erhalten Sie eine klare Linie für Ihr weiteres Vorgehen.
Vereinbaren Sie eine Rechtsberatung, um Klarheit über Ihren Anspruch zu gewinnen.
FAQ – Fragen & Antworten
Hier finden Sie häufige Fragen zum Thema EALG.
Ist ein Anspruch auf Flächenerwerb nach dem Ausgleichsleistungsgesetz vererblich?
Die Rechtsprechung bejaht die Vererblichkeit grundsätzlich, sofern der Anspruch bereits entstanden und noch nicht erfüllt oder erloschen ist. Allerdings weist der Anspruch höchstpersönliche Elemente auf und ist an gesetzliche Voraussetzungen sowie Verwaltungsverfahren gebunden.
Ob er im Einzelfall auf die Erben übergegangen ist, sollte deshalb sorgfältig geprüft werden.
Was passiert, wenn mehrere Erben den Anspruch gemeinsam geltend machen müssen?
Sind mehrere Erben vorhanden, kann das Erwerbsrecht grundsätzlich nur gemeinschaftlich ausgeübt werden. Das führt in der Praxis häufig zu Abstimmungsproblemen innerhalb der Erbengemeinschaft.
Eine klare rechtliche Begleitung hilft, ein gemeinsames Vorgehen zu strukturieren.
Warum lehnt die BVVG meinen Antrag wegen fehlender Flächen ab? Und ist das rechtens?
Die BVVG hat den überwiegenden Teil ihrer landwirtschaftlichen Flächen bereits privatisiert, sodass Ablehnungen wegen fehlender Verfügbarkeit vorkommen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass der Anspruch als solcher entfallen ist.
Ob die Ablehnung im konkreten Fall rechtlich zutreffend ist, lässt sich anhand der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs prüfen.
Welche Fristen muss ich als Erbe im Erwerbsverfahren beachten?
Der Tod des Berechtigten unterbricht ein laufendes Erwerbsverfahren nicht automatisch. Erben müssen daher häufig bestehende Fristen wahren und zugleich ihre Erbenstellung gegenüber der BVVG nachweisen.
Da sich die Fristen je nach anwendbarer Gesetzesfassung unterscheiden können, ist eine individuelle Prüfung wichtig.
Was kann ich tun, wenn der Kaufvertrag mit der BVVG noch nicht abgeschlossen war, der Berechtigte aber verstorben ist?
Verstirbt der Berechtigte nach Abschluss des Kaufvertrages, aber vor Eigentumsumschreibung, stellen sich Fragen zur Nachlasszugehörigkeit und zur weiteren Vertragsdurchführung. War der Kaufvertrag noch nicht abgeschlossen, muss zunächst geklärt werden, ob und wie der Erwerbsanspruch selbst auf die Erben übergegangen ist.
In beiden Fällen lohnt sich eine zeitnahe rechtliche Klärung, um die Abwicklung gegenüber der BVVG nicht zu gefährden.
Nutzen Sie meine Erst-Beratung, um Ihre Ansprüche aus dem EALG zu klären
Das ist in der anwaltlichen Erstberatung enthalten:
- > 60 Minuten Beratungsgespräch (online oder vor Ort)
- > schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Beratung per E-Mail
- > Festpreis: 250,00 EUR inkl. MWST
Klarheit über Ihren Anspruch
Ansprüche nach dem Ausgleichsleistungsgesetz sind komplex, oft jahrzehntealt und ohne fachkundige Einordnung schwer zu bewerten. Gerade weil sich Fristen und Flächenverfügbarkeit stetig ändern, lohnt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung, bevor ein bestehender Anspruch ungenutzt bleibt.
Melden Sie sich jetzt für eine erste Rechtsberatung an.
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