RAin Bettina Reese | Chemnitz – Münster – Online

Immobilienrecht

Schwerpunkt: Erben, Vererben & Erbengemeinschaften

Ob Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Wegerecht- 
ich zeige Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie sicher entscheiden.

Damit Ihre Immobilienangelegenheiten rechtlich sauber geregelt sind:

Nutzen Sie meine Beratungen, online oder vor Ort.

Immobilien im Erbrecht: Ein komplexes Feld mit vielen Stolpersteinen

Ob Sie eine Immobilie schon zu Lebzeiten möglichst konfliktfrei und gerecht an die nächste Generation weitergeben möchten oder als Erbe bereits vor der Frage stehen, wie mit dem geerbten Haus oder Grundstück umzugehen ist:
Immobilienrecht im Erbkontext berührt viele Themen zugleich. 

 

Dazu zählen Pflichtteilsansprüche, die rechtssichere Gestaltung von Verträgen bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung, sowie Fragen zum Wegerecht und Grundbucheintrag.

Ohne rechtliche Orientierung besteht die Gefahr, wichtige Weichen falsch zu stellen oder Entscheidungen zu treffen, die sich später nur schwer korrigieren lassen, und zwar unabhängig davon, ob Sie planen oder bereits mitten im Erbfall stehen.

Rechtlich abgesichert entscheiden und handeln

In meiner anwaltlichen Erstberatung erhalten Sie Klarheit darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben und welcher Weg für Ihre Situation der richtige ist.

Sie treffen Entscheidungen auf sicherer Grundlage, ohne später böse Überraschungen zu erleben.

Immobilienrecht – So unterstütze ich Sie

Wir beginnen mit einer Rechtsberatung, in der wir gemeinsam Ihr Ziel besprechen und ich Ihnen die aktuelle Rechtslage erläutere. Danach zeige ich Ihnen, welche Möglichkeiten sich für Ihren speziellen Fall ergeben und welche Wege denkbar sind, um Ihr Ziel zu erreichen.

Typische Themen der Beratung können sein:

  • Konfliktfreie und gerechte Vererbung einer Immobilie (Stichwort: Pflichtteil)
  • Immobilienverwertung, z. B. nach einer Erbschaft
  • Rechtssichere Vertragsunterlagen bei Vermietung oder Verpachtung geerbter Immobilien
  • Wegerecht, z. B. bei Erbschaft oder Eigentümerwechsel
  • Landpachtvertragsrecht bei landwirtschaftlichen Flächen

So gehen Sie sicher, dass Ihre Immobilienangelegenheit auf einer soliden rechtlichen Grundlage steht.

Begleitung auch nach der Erstberatung

Wenn Sie möchten, unterstütze ich Sie auch bei den weiteren notwendigen Schritten. Dafür schlage ich Ihnen eine Vergütungsvereinbarung mit einem vereinbarten Stundensatz vor. Das erleichtert die Abwicklung und ermöglicht Ihnen, meinen juristischen Rat gezielt in Anspruch zu nehmen. Ein entsprechendes Angebot erhalten Sie zusammen mit der schriftlichen Zusammenfassung unseres Beratungsgesprächs.

Starten Sie mit einer ausführlichen Rechtsberatung, um Ihr Anliegen zügig und rechtssicher zu klären.

FAQ zum Immobilienrecht im Zusammenhang mit Erben & Vererben

Hier finden Sie die häufigsten Fragen, mit denen sich Mandanten an mich wenden.

Wie wird eine Immobilie in einer Erbengemeinschaft gerecht aufgeteilt?

Eine Immobilie lässt sich nicht einfach durchschneiden. Deshalb braucht die Erbengemeinschaft eine gemeinsame Lösung.

Möglich ist zum Beispiel, dass ein Miterbe das Haus übernimmt und die anderen finanziell auszahlt. Oder dass die Immobilie verkauft und der Erlös nach den Erbanteilen verteilt wird. Solange sich alle einig sind, können Sie frei vereinbaren, welcher Weg für Ihre Familie passt.

Wichtig: Sobald eine Immobilie im Nachlass ist, muss die Vereinbarung zur Aufteilung notariell beurkundet werden. Gerade bei unterschiedlichen Vorstellungen unter den Erben lohnt sich frühzeitig eine rechtliche Beratung, um eine faire und rechtssichere Lösung zu finden.

Muss die Immobilie verkauft werden, wenn sich die Erben nicht einigen können?

Nicht zwingend, aber wenn keine Einigung gelingt, bleibt oft nur die sogenannte Teilungsversteigerung als letzter Ausweg. Dabei kann jeder Miterbe beim Amtsgericht beantragen, dass die Immobilie öffentlich versteigert wird, um sie in einen aufteilbaren Geldbetrag umzuwandeln.

Das Verfahren läuft ähnlich wie eine Zwangsversteigerung ab und bringt häufig einen niedrigeren Erlös als ein „normaler“ Verkauf.

Auch nach der Versteigerung kann es noch Streit um die Verteilung des Erlöses geben, bis sich die Erben einigen. Deshalb lohnt es sich fast immer, vorher mit anwaltlicher Unterstützung eine einvernehmliche Lösung zu suchen, um Vermögensverluste zu vermeiden.

Was passiert mit dem Pflichtteil, wenn eine Immobilie vererbt wird?

Der Pflichtteil ist grundsätzlich ein Geldanspruch und kein Anspruch auf einen Anteil an der Immobilie selbst.

Gehört ein Haus oder Grundstück zum Nachlass, fließt dessen Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls in die Berechnung des Pflichtteils ein. Der Pflichtteilsberechtigte hat dabei das Recht, vom Erben ein Wertgutachten zu verlangen, wenn der angegebene Immobilienwert nicht nachvollziehbar erscheint.
Diese Wertermittlung ist häufig der Punkt, an dem Streit entsteht, weil Erben und Pflichtteilsberechtigte den Wert der Immobilie unterschiedlich einschätzen.

Da die Berechnung komplex ist, empfehle ich in solchen Fällen eine rechtliche Beratung, um Ihren Anspruch korrekt zu ermitteln oder abzusichern.

Kann ich eine Immobilie schon zu Lebzeiten übertragen, um Streit unter den Erben zu vermeiden?

Ja, das ist möglich und wird häufig genutzt, um spätere Konflikte in der Erbengemeinschaft zu vermeiden.

Dafür kommen unterschiedliche Wege infrage:

  • Sie können die Immobilie zum Beispiel verschenken,
  • unter Auflagen übertragen oder
  • testamentarisch als sogenanntes Vorausvermächtnis für einen bestimmten Erben vorsehen.

Wichtig ist, dass solche Übertragungen Auswirkungen auf die späteren Pflichtteilsansprüche der anderen Kinder haben können und deshalb sorgfältig durchdacht werden sollten. Auch die notarielle Form ist bei Grundstücksübertragungen in aller Regel zwingend vorgeschrieben.

Wer haftet für Schulden oder Belastungen einer geerbten Immobilie?

Mit einer Erbschaft übernehmen Sie nicht nur das Vermögen, sondern grundsätzlich auch die Schulden des Verstorbenen. Das gilt auch für Belastungen wie eine Grundschuld oder ein Darlehen auf einer Immobilie.

Die Erben haften dafür zunächst mit ihrem gesamten Vermögen, also auch mit dem eigenen Ersparten. Es gibt jedoch mehrere Möglichkeiten, diese Haftung zu begrenzen, etwa durch die Ausschlagung der Erbschaft innerhalb von sechs Wochen oder durch eine Nachlassverwaltung beziehungsweise Nachlassinsolvenz.

Wichtig ist, sich vor der Annahme des Erbes einen Überblick über mögliche Schulden zu verschaffen, bevor unumkehrbare Schritte erfolgen. Bei überschuldeten oder unübersichtlichen Nachlässen empfehle ich dringend, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen.

Wie funktioniert die Vermietung oder Verpachtung einer geerbten Immobilie durch mehrere Erben?

Solange die Erbengemeinschaft besteht, verwalten alle Miterben die geerbte Immobilie gemeinsam. Für die Vermietung oder Verpachtung reicht in der Regel ein Mehrheitsbeschluss der Erben, da dies als sogenannte ordnungsgemäße Verwaltung gilt.

Anders sieht es bei weitreichenderen Entscheidungen aus, etwa beim Verkauf der Immobilie. Hier ist grundsätzlich Einstimmigkeit erforderlich. Damit der Mietvertrag rechtssicher ist und alle Erben abgesichert sind, sollte er sorgfältig formuliert und von allen Beteiligten mitgetragen werden.

Gerade wenn Erben uneinig sind, wer welche Aufgaben übernimmt, hilft eine rechtliche Beratung, klare Verhältnisse zu schaffen.

Kann ein Wegerecht bei einem Eigentümerwechsel entzogen oder gelöscht werden?

Ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht bleibt grundsätzlich auch nach einem Eigentümerwechsel bestehen. Der neue Eigentümer tritt automatisch in alle Rechte und Pflichten aus der Dienstbarkeit ein. Eine Löschung ist daher nicht ohne Weiteres möglich, sondern erfordert entweder die Zustimmung des Berechtigten oder besondere rechtliche Gründe.

Häufig entsteht Streit, wenn Erben von einem bestehenden Wegerecht nichts wussten oder sich nicht einig sind, wie es künftig genutzt werden darf. Der Berechtigte muss sein Wegerecht dabei stets schonend ausüben und Rücksicht auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks nehmen.

Mehr zu Ihren Rechten und Pflichten rund ums Wegerecht lesen Sie in meinem Blogartikel Das Wegerecht – Rechte und Pflichten.

Nutzen Sie meine Rechtsberatung für Ihre Anliegen zum Thema Immobilien.

Das ist in der anwaltlichen Erstberatung enthalten:

  • > 60 Minuten Beratungsgespräch (online oder vor Ort)
  • > schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse der Beratung per E-Mail
  • > Festpreis: 250,00 EUR inkl. MWST
Schenkungen Konsequenzen im Erbrecht (Pflichtteilergänzungsanspruch)

Klarheit rund um das Immobilienrecht im Erbkontext

Pflichtteil, Verträge, Wegerecht oder Landpachtvertragsrecht: diese Felder sind komplex, gerade weil viele Themen ineinandergreifen.

In einer anwaltlichen Erstberatung erhalten Sie eine verständliche Einordnung Ihrer Situation und wissen anschließend genau, welche Schritte sinnvoll sind.

Melden Sie sich jetzt für eine Erstberatung an.

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