Was ist ein schriftliches Testament?
„Alles dem Anton“ – Wenn ein Erblasser diesen Satz auf einen Bierdeckel schreibt, reicht das wirklich als Testament?
Diese Frage stellt sich, wenn es um die Form eines Testaments geht. Denn nicht jede schriftliche Erklärung ist auch rechtswirksam. In diesem Beitrag erfahren Sie, warum das deutsche Erbrecht zwischen Schriftform und Textform unterscheidet – und welche Konsequenzen das für die Testamentserstellung hat.
Die Definition: Schriftform und Textform
Im deutschen Recht gibt es klare Vorgaben dazu, wie bestimmte Erklärungen verfasst sein müssen, damit sie rechtsverbindlich sind. Besonders im Erbrecht spielt die Unterscheidung zwischen Schriftform und Textform eine entscheidende Rolle. Doch worin genau liegt der Unterschied?
Schriftform (§ 126 BGB)
Die Schriftform setzt voraus, dass eine Erklärung eigenhändig von der erklärenden Person handschriftlich unterschrieben wird. Das bedeutet, dass der gesamte Text
- entweder vollständig handgeschrieben oder
- zumindest mit einer eigenhändigen Unterschrift versehen sein muss.
Diese Vorschrift dient dazu, die Echtheit des Dokuments sicherzustellen und Manipulationen zu erschweren.
Ein schriftlich verfasstes Testament muss daher zwingend in Schriftform vorliegen.
Ein maschinengeschriebener Ausdruck, ein unterschriebener Notizzettel oder ein Fax genügen NICHT, wenn das Testament eigenhändig errichtet werden soll.
Textform (§ 126b BGB)
Die Textform ist eine weniger strenge Formvorgabe.
- Sie verlangt lediglich, dass eine Erklärung lesbar und dauerhaft auf einem Datenträger festgehalten wird. Eine eigenhändige Unterschrift ist jedoch nicht erforderlich.
- Eine E-Mail, eine SMS oder eine Sprachnachricht können daher auch die Anforderungen der Textform erfüllen.
Diese Form wird häufig im Alltag genutzt, etwa für Widerrufsbelehrungen oder Vertragskündigungen.
Für ein Testament ist die Textform jedoch NICHT ausreichend, da sie keine eigenhändige Willensbekundung des Erblassers sicherstellt und Manipulationen leichter möglich wären.
Im nächsten Abschnitt erfahren Sie, warum ein Testament, das nur in Textform verfasst wurde, unwirksam ist – und warum der berühmte Bierdeckel mit der Aufschrift „Alles dem Anton“ nicht ausreicht.
Warum eine Testament in Textform unwirksam ist
Ein Testament ist eine der wichtigsten rechtlichen Erklärungen im Leben eines Menschen. Doch nicht jede schriftliche Willenserklärung ist auch rechtswirksam.
Gerade die weit verbreitete Annahme, dass ein Testament per E-Mail, WhatsApp-Nachricht oder maschinengeschriebenem Dokument gültig sein könnte, führt oft zu Problemen.
Darum reicht die Textform NICHT aus:
Ein Testament muss strengen Formvorschriften genügen, um vor Gericht Bestand zu haben. Die Textform (§ 126b BGB) reicht dafür nicht aus.
Gründe dafür sind:
✅ Fehlende Eigenhändigkeit:
- Ein Testament muss nach § 2247 BGB vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.
- Eine E-Mail, ein getippter Text oder eine Sprachnachricht erfüllt diese Anforderung nicht.
✅ Erhöhte Fälschungsgefahr:
- Digitale oder gedruckte Dokumente können leicht verändert oder manipuliert werden.
- Eine eigenhändige Unterschrift bezeugt die Echtheit der Erklärung.
✅ Keine klare Urheberschaft:
- Wer eine Nachricht auf dem Computer oder Handy verfasst hat, ist oft schwer nachzuweisen.
- Ein eigenhändiges Testament lässt sich eindeutig dem Erblasser zuordnen.
Reicht ein Testament auf einem Bierdeckel?
Die oft gestellte Frage lautet: Was, wenn der Erblasser „Alles dem Anton“ auf einen Bierdeckel schreibt?
✅ Grundsätzlich kann ein Testament auch auf einem Bierdeckel geschrieben werden, wenn…
- Der gesamte Text eigenhändig geschrieben wurde.
- Eine eigenhändige Unterschrift daruntersteht.
- In unserem Beispielfall: Wenn eindeutig ist, wer denn der „Anton“ überhaupt ist.
❌ Aber problematisch ist es, wenn…
- Nur ein maschinengeschriebener Zettel unterschrieben wurde.
- Keine vollständige Unterschrift oder nur ein Signum vorhanden ist.
- Zweifel an der Ernsthaftigkeit oder Freiwilligkeit der Erklärung bestehen.
Zusammenfassung:
Schriftform oder Textform beim Testament?
Die Antwort ist eindeutig: Schriftform.
Die Formvorschriften für ein Testament sind kein bloßer Formalismus, sondern haben einen wichtigen Zweck: Sie sollen die Eindeutigkeit des letzten Willens sicherstellen und Streit unter den Erben vermeiden.
Deshalb gilt:
✅ Ein Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein – sonst ist es unwirksam.
✅ Textform reicht NICHT aus – eine E-Mail, ein WhatsApp-Chat oder ein Word-Dokument sind ungültig.
✅ Auch ein Bierdeckel kann gültig sein – aber nur, wenn der gesamte Text handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde.
👉 Wichtig:
Ein unwirksames Testament kann dazu führen, dass die gesetzliche Erbfolge gilt – und Ihr letzter Wille nicht umgesetzt wird.

Ich bin Bettina Reese.
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