Bestattungs-Verfügung & Bestattungs-Vorsorge-Vertrag: Was ist zu beachten

In Ihrer Bestattungsverfügung können Sie genau festlegen, wie Sie sich Ihre Beerdigung vorstellen und wie alles finanziert werden soll.

Lesen Sie im Blog:

1. Wozu eine gesonderte Bestattungsverfügung benötigt wird

2. Wie Sie die eigene Beerdigung bereits zu Lebzeiten planen

3. Wie Sie Ihre Beerdigung finanziell absichern können

4. Ein Interview mit dem Bestattungsspezialisten Uwe Werner zu den genauen Regelungen eines Vertrages zur Bestattungsvorsorge

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1. Wozu wird eine gesonderte Bestattungsverfügung benötigt?

Vielleicht haben Sie bereits gehört, dass einige Leute ihre Bestattungswünsche auch gleich im Testament mit verfügen. Davon rate ich Ihnen ab.

Zunächst sollten wir aber erst einmal klären:

Was ist eine Bestattungsverfügung?

Eine Bestattungsverfügung ist Ihre schriftliche Willenserklärung, was nach Ihrem Tod mit Ihnen geschehen soll. Sie sollten diese Verfügung in Betracht ziehen:

> wenn Sie Ihre persönlichen Bestattungswünsche auch nach Ihrem Tod gewahrt wissen wollen
> wenn Sie bereits zu Lebzeiten Ihre Beerdigung planen möchten, um Ihre Angehörigen in einer Zeit der Trauer zu entlasten
> wenn Sie genaue Vorstellungen vom Ablauf Ihrer Trauerfeier haben und welche Gäste geladen werden sollen

Warum Sie Testament und Bestattungsverfügung immer trennen sollten
Stellen Sie sich vor:
Sie haben als Teil Ihres Testamentes minutiös festgehalten, welche Musik zur Trauerfeier gespielt, welche Geschichten erzählt und welche Gäste geladen werden sollen.

Allerdings vergehen zwischen Ihrem Tod, der Trauerfeier mit Beisetzung und der Eröffnung Ihres Testamentes oftmals mehrere Monate. Insbesondere während der Coronapandemie sind die Nachlassgerichte nicht so zügig wie üblich mit der Eröffnung von Testamenten nachgekommen.

So kann es sehr leicht passieren, dass der im Testament erstellte Ablaufplan für die Beerdigung und Ihre Wünsche und Vorstellungen gar nicht zur Umsetzung kommen können, weil das alles erst nach der Trauerfeier und Beisetzung bekannt wird.

Was sollten Sie bei Ihrer Bestattungsverfügung beachten?

> NICHT im Testament hinterlegen
Verfassen Sie zusätzlich zum Testament eine gesonderte, an einem besonderen Ort hinterlegte Bestattungsverfügung. Mit diesem Schritt erledigen Sie einen großen Teil der notwendigen Organisation Ihrer Bestattung und entlasten damit Ihre Angehörigen in einer für sie schwierigen Zeit.

> Handschriftlich, mit Datum und persönlich unterschrieben
Wichtig ist, dass die Bestattungsverfügung handschriftlich verfasst und von Ihnen persönlich unterschrieben wird. Datum nicht vergessen. Die Grundsätze für ein eigenhändiges Testament gelten auch hier.

> Aufbewahrungsort bekannt geben
Weihen Sie Ihre Vertrauenspersonen vorab in Ihre Pläne und Wünsche ein! Machen Sie den Aufbewahrungsort Ihrer Bestattungsverfügung bekannt.

> Rechtliche Bindung
Die Bestattungsverfügung ist rechtlich bindend, kann also durch Dritte nicht zurückgenommen oder geändert werden. Sofern die Finanzierung gesichert ist, muss sich daran gehalten werden.

2. Die eigene Beerdigung bereits zu Lebzeiten planen und bezahlen

Das geht mit einem Bestattungsvorsorgevertrag.

 

In der Bestattungsvorsorge treffen SIE die Entscheidungen über den Ablauf Ihrer Bestattung und den Inhalt der Bestattungsverfügung.

Sie schließen also zu Ihren Lebzeiten einen Vorsorgevertrag ab. Und klären vorab auch die finanziellen Fragen.

Bestattungsvorsorgevertrag abschließen

Der Bestattungs-Vorsorge-Vertrag

Der Vertrag zwischen Ihnen und dem Bestatter ist im Wesentlichen als Werkvertrag einzuordnen. Der Bestatter schuldet das Werk, Ihre Bestattung nach Ihren Vorstellungen und Wünschen auszurichten.

In diesem Zusammenhang erledigt der Bestatter aber auch bestimmte Dienstleistungen, wie z.B. das Einholen von Personenstandsurkunden.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie weiter unten in meinem Interview mit dem Bestattungsfachwirt Uwe Werner.

Der Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Vertrages bietet einige Vorteile:
> Die Bestattung wird ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen sein, weil Sie sich den Bestatter, zu dem Sie Vertrauen haben, selbst aussuchen.
> Sie sichern die Kosten Ihrer Bestattung ab und nehmen Ihren Angehörigen die Sorge um die Finanzierung.
> Mit der Bestattungsvorsorge entlasten Sie Ihre Angehörigen von unnötigen Gedankenspielen, ob sie auch alles in Ihrem Sinne arrangiert haben. Auch unterschiedlichen Auffassungen (und womöglich Streit) zwischen Ihren Angehörigen gehen Sie damit aus dem Weg.

Rechtlich bindender Vertrag

Mit Bestattern abgeschlossene Verträge sind nach gültigem Bestattungsrecht verbindlich und gelten über Ihren Tod hinaus.

Daraus ist der Schluss zu ziehen, dass Dritte oder auch die Erben den festgelegten Bestattungsablauf nicht ändern können.

 

3. Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer Bestattung

Ein Bestattungs-Vorsorge-Vertrag gilt, um den Willen des Verstorbenen umzusetzen. Finanziert werden würde dies aus dessen Nachlass.

Zwei Möglichkeiten bieten sich aber an, um die Finanzierung sicherzustellen: Das lebzeitige Ansparen auf einem Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung. Auch die Grabpflege kann so abgesichert werden.


A) Das Treuhandkonto

Bestatter richten für die errechneten Bestattungskosten ein Treuhandkonto ein.

Auf dieses Treuhandkonto zahlen Sie die ermittelten Bestattungskosten ein. Das Treuhandkonto gibt Ihnen die Sicherheit, dass das eingezahlte Geld auch tatsächlich im Todesfall nach Ihren Vorgaben Verwendung findet. Mit dem Treuhandkonto ist das Geld auch im Fall der Insolvenz des Bestatters gesichert.

Inflationäre Entwicklungen können allerdings nur bedingt abgefedert werden. Dieses Risiko tragen wir aber letztlich alle, die in einem Land leben.

👉 Mein Ratschlag

Achten Sie unbedingt darauf, dass für Ihre Bestattungsvorsorge ein Treuhandkonto eingerichtet wird.

Verlangt ein Bestatter Vorkasse für die Bestattung, sollten Sie aufmerksam sein und sich gegebenenfalls nach einem anderen Vertragspartner umschauen.

Es kann auch vorkommen, dass die Kosten der Bestattung niedriger als der auf dem Treuhandkonto hinterlegte Geldbetrag sind. In diesen Fällen wird das verbliebene Guthaben an die Erben ausgezahlt und fließt in den Aktivnachlass.

B) Die Sterbegeldversicherung

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung Ihrer Bestattung bietet eine Sterbegeldversicherung. Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall.

Sie selbst bestimmen die Versicherungssumme und zahlen in der Regel monatliche Beiträge in den Versicherungsvertrag ein. Mit Eintritt des Sterbefalls oder Erreichen eines bestimmten Alters wird die Versicherungssumme ausgezahlt.

Derjenige, der ca. das 70. Lebensjahr erreicht hat, kann altersbedingt von dem Abschluss einer Sterbegeldversicherung ausgeschlossen sein. 

4. Interview mit einem Bestattungs-Spezialisten zur Bestattungsvorsorge

Bestattungsfachwirt Uwe Werner

> Bestattungsdienst Uwe Werner
Der Bestattungsfachwirt Uwe Werner begleitet seit vielen Jahren Angehörige bei einer würdigen und respektvollen Abschiednahme von Verstorbenen.
Er beantwortet in einem Interview die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema  Bestattungsvorsorge.

Zwischen welchen Bestattungsarten können die Kunden wählen?

Die Kunden können wählen zwischen einer Erdbestattung oder einer Feuerbestattung.

Daraus resultiert:

  • die Beisetzung auf einem Friedhof inkl. des Grabes
  • eine Beisetzung zur See
  • die Beisetzung in einem Bestattungswald
  • auch exklusive, ungewöhnliche Bestattungen sind möglich.

Sehr häufig wird die Feuerbestattung und Beisetzung der Urne in einem Gemeinschaftsgrab oder in einem Bestattungswald gewählt, da das in der weiteren Pflege weniger aufwändig für die Angehörigen ist.

Welche Kosten sind durch eine Bestattungsvorsorge in der Regel abgedeckt? Wie gehen Sie mit Kostensteigerungen bei der Umsetzung von Bestattungsvorsorgeverträgen um?

Mit dem vereinbarten Preis eines Bestattungsvorsorge-Vertrages sind alle Kosten für die künftige Bestattung abgedeckt.

Wir empfehlen, zum Endpreis einen 20%igen Zuschlag, um Preiserhöhungen auszugleichen. Des Weiteren wird vertraglich geregelt, dass bei nicht ausreichender Deckung, die für die Bestattung vereinbarten Bestandteile in preislich geminderter Form verwendet werden können.

Das heißt:
Wenn man sich bei Abschluss des Bestattungsvorsorgevertrages eine Urne im Preis von 300,00 € ausgesucht hat, im Bestattungsfall Jahre später aber durch Preiserhöhungen die Kosten nicht mehr im vollen Umfang gedeckt werden können- Dann wird eine ähnliche Urne für einen geringeren Preis ausgewählt.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Bestattungsvorsorge?

Wir benötigen die gleichen Unterlagen wie bei der Regelung eines Sterbefalls. Das sind:

  • der Personalausweis
  • die Geburtsurkunde bei Ledigen oder nach 1990 Verheirateten
  • Eheurkunde/ Stammbuch bei Verheirateten
  • Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Sterbeurkunden bei Witwen
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Bestellungsurkunden, Renten- und Leistungsbescheide.

Sollten einzelne Dokumente nicht vorhanden sein, hilft Ihnen Ihr Bestatter gern dabei, diese zu beschaffen

Was kann in der Bestattungs-Vorsorge alles geregelt werden?

Neben der finanziellen Absicherung werden häufig folgende Dinge besprochen und vereinbart:

  • Ort und Art der Bestattung
  • Grabart
  • Grabstein
  • Zeitungsannoncen
  • Ablauf der Trauerfeier
  • Einsatz eines kirchlichen oder weltlichen Redners
  • Auswahl der Trauergäste
  • Texte und Musik
  • Blumenschmuck
  • Dauergrabpflege

Sie sollten alle Ihre Wünsche ausführlich mit dem Bestatter Ihres Vertrauens besprechen. Stellen Sie alle Fragen,  was auch immer Sie geklärt haben wollen. Bestatter mit langjähriger Erfahrung können Sie ausführlich zu allem beraten.

Was passiert wenn der Bestattungsvorsorgevertrag gekündigt wird?

Kündigen kann den Vertrag nur der Unterzeichner oder Vorsorgeempfänger selbst. Eine Bestattungsvorsorge ist ein testamentarischer Wille und kann nicht durch Dritte, auch nicht durch gerichtliche Betreuer gekündigt werden.

Anders verhält es sich, wenn Angehörige für eine andere Person (die Eltern oder Geschwister) einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen. Dieser kann durch den Unterzeichner bis zum Eintritt des Todes des Vorsorgeempfängers gekündigt werden.

Warum werden Bestattungsverträge auch für andere Personen abgeschlossen?

Meist sind es Betreuer, die einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen.

Die Betreuung endet mit dem Tod und der Betreuer möchte für die betreute Person einen würdigen Abschluss vereinbaren.

Der Abschluss bietet sich auch an, wenn ein Bestattungsvorsorgempfänger in ein Pflegeheim zieht. Das Heim muss beim Tod handlungsfähig sein. Oft sind Angehörige nicht erreichbar oder die Heimleitung weiß nicht, welcher Bestatter die Überführung veranlassen soll.

In diesem Fall ist eine Bestattungsvorsorge für eine andere Person hilfreich.

Praxis-Tipps vom Anwalt zum Thema Erbengemeinschaft mit Geschwistern oder anderen Miterben, beim Haus oder Grundstück verkaufen

Ein Tipp aus meiner langjährigen Praxis

Eine Bestattungsverfügung ergänzt Ihr Testament

Wenn Sie genau festlegen wollen, was nach Ihrem Tod mit Ihnen passiert und wie Ihre Beerdigung ablaufen soll, empfehle ich Ihnen, zusätzlich zu Ihrem Testament, eine Bestattungsverfügung zu erstellen.

Damit gehen Sie nicht nur sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden. Sondern Sie entlasten damit auch Ihre Angehörigen in der schwierigen Zeit der Trauer.

Möchten Sie bereits alles organisieren und finanzieren? – Dann empfiehlt sich ein Bestattungsvorsorgevertrag.

Sie brauchen Beratung?
Gern berate ich Sie zu diesem sehr emotionalen Thema ausführlich in meiner: Online-Vorsorge-Beratung

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