Warum Sie unbedingt eine Patientenverfügung schreiben sollten

Lesen Sie in diesem Blogartikel:

👉 Patientenverfügung: Was ist das?

👉 Warum brauche ich eine Patientenverfügung?

👉 Was muss drinstehen?

👉 Wo soll ich die Patientenverfügung hinterlegen oder aufbewahren?

👉 Reichen Vordrucke und Formulare oder muss ich handschriftlich formulieren?

.Selbst ist der Mann oder die Frau?

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  • wozu  das alles benötigt wird und worauf Sie achten und woran Sie alles denken sollten, damit Ihre Vorstellungen, Wünsche und Anweisungen im „Fall der Fälle“ auch Anwendung finden
  • wie rechtsgültige Formulierungen und Dokumete aussehen müssen
  • wie und wo Sie Ihre Unterlagen aufbewahren sollten u.v.m.

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Patientenverfügung – Was ist das?

Stellen Sie sich vor, Sie geraten in eine (Notfall-) Situation, in der Sie nicht mehr in der Lage sind, bewusst Entscheidungen zu treffen. Oder Zustimmungen bzw. eine Ablehnung für medizinische Eingriffe oder Heilbehandlungen zu erteilen.

Mit der Erstellung einer Patientenverfügung:
> treffen Sie bewusst eine Auswahl zu Behandlungen und ggf. lebenserhaltenden oder verlängernden Maßnahmen;

> können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für einen Zeitpunkt, der in unbekannter Zukunft liegt, zu Papier bringen;

> bereiten Sie Entscheidungen für den Erhalt Ihrer Lebensqualität vor.

Was bedeutet Lebensqualität?
Dass der Begriff der „Lebensqualität“ für jeden Menschen unterschiedlich belegt ist, bedarf keiner weiteren Diskussion. Jeder Mensch ist individuell. Und genau dieser Individualität können Sie in Ihrer Patientenverfügung Ausdruck verleihen.

Wem nützt eine Patientenverfügung?

a) Sie nützt Ihnen.
Denn Sie stellen sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen von einer Behandlung bzw. Nichtbehandlung berücksichtigt werden. Auch wenn Sie sich nicht mehr selbst dazu äußern können.

b) Sie nützt Ihren Angehörigen/Ihrem Betreuer.
Wenn Sie sich (an einem Tag in der Zukunft) nicht mehr äußern können, kennen Ihre Angehörigen (oder Betreuer) Ihren Willen. Damit nehmen Sie ihnen eine schwere Last ab.

Weil diese  sich dann nicht mehr zu fragen brauchen, welche Entscheidung SIE in einer bestimmten Situation getroffen hätten. Denn das steht schwarz auf weiß in Ihrer Patientenverfügung. Somit entfallen auch die Zweifel, ob man richtig und in Ihrem Sinne entschieden hat.

c) Sie nützt Ihren Ärzten und dem Pflegepersonal.
In Anlehnung an den „Eid des Hippokrates“ gelten gewisse ethische Richtlinien für Ärzte. Somit müssen sie Ihr Leben erhalten, auch wenn es von Ihnen in dieser Form überhaupt nicht mehr gewünscht wird.

Mit Ihrem klaren Votum in Ihrer Patientenverfügung schenken Sie Ärzten und Pflegepersonal Zeit und Sicherheit.

Sie haben die Wahl:
> Sie können eine lebensverlängernde Behandlung fordern, ganz gleich, wie dieses Leben dann aussieht.  Dann ist das klar und Ihre Ärzte werden entsprechend handeln.

> Sie können aber auch niederschreiben, dass Sie im Fall der Diagnose des nahen unausweichlichen Todes lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen. Auch das ist dann klar. Und die Ärzte müssen nicht Ihr Leben, das Sie so nicht mehr wollen, um jeden Preis erhalten. Die Ärzte und die Pflegenden können ihre Zeit anderen Patienten widmen, die dadurch vielleicht gerettet werden können.

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Patientenverfügung – Was steht im Gesetz?

Die Patientenverfügung ist die Willenserklärung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht (wirksam) gegenüber Ärzten, Pflegekräften und Einrichtungsträgern erklären kann.

Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe. Und sie steht oft im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Mit der Patientenverfügung wird der WILLE des Einzelnen/des Patienten ÜBER sein WOHL gestellt.

In dem in Deutschland geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch regelt § 1827 BGB den Begriff der Patientenverfügung. …hier Gesetzestext nachlesen

Braucht man neben der Patientenverfügung auch noch eine Vorsorgevollmacht?

Absatz 1 des o.g. Gesetzestextes verweist auf den „Betreuer“. Mit dem Begriff Betreuer kann ein gerichtlicher Betreuer gemeint sein, aber auch ein Bevollmächtigter, z.B. ein Angehöriger oder Freund.

Für diesen Bevollmächtigten haben Sie sich in den sogenannten „guten Zeiten“ bewusst entschieden. Ihm gegenüber haben Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche geäußert. Und ihm müssen Sie eine Vorsorgevollmacht erteilen, mit der er in dem (in der Regel plötzlich eintretenden) Notfall IHREM Willen Ausdruck verleiht.

Wenn Sie nur über eine Patientenverfügung verfügen, müsste der Inhalt so klar und eindeutig sein, dass ein Betreuer nicht zu bestellen wäre.

Das bedeutet, dass der Arzt aus Ihrem Text GENAU erkennen muss, was zu tun ist. Dies wird in der Regel kaum möglich sein, da nicht für jeden medizinisch denkbaren Fall eine genaue Regelung getroffen werden kann. Außerdem vergehen zwischen der Erstellung der Patientenverfügung und dem Notfall oftmals einige Jahre.

Mein Tipp:

Ich empfehle Ihnen daher, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht im Zusammenhang zu erstellen.

Wählen Sie die Person bewusst aus, die Ihre Sprache im Notfall spricht. Und die sich für Sie einsetzt, damit Ihr Wille in die Tat umgesetzt werden kann.

Für Selbstständige empfehle ich außerdem noch eine Innenverhältnisregelung, damit das Unternehmen auch weiterläuft, wenn der Chef/die Chefin für längere Zeit oder auch für immer ausfällt.

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Fragen und Antworten zur Patientenverfügung

> Kann ich Vordrucke und Formulare verwenden?

Die in der Patientenverfügung enthaltene Willenserklärung muss BESTIMMT sein. Das spricht dafür,  Vordrucke und Formulare nicht ohne eigene Bewertung und eigene Erklärungen anzuwenden.

Einfach nur Kreuze setzen, unterschreiben und fertig, erledigt zwischen Hauptgericht und Dessert?  Nein, das wird nicht reichen. Nehmen Sie sich Zeit.

> Ist die Patientenverfügung handschriftlich gültig?

Es ist ausreichend, wenn Sie Ihre Patientenverfügung formlos und handschriftlich verfassen.  Stellen Sie allerdings sicher, dass Ihre Schrift auch lesbar ist.

Ansonsten sollten Sie sich Ihres Computers bedienen.

> Wann brauche ich eine notarielle Beurkundung?

Die notarielle Beurkundung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung. Allerdings kann ein Notar, aber auch ein Rechtsanwalt, Ihnen nach einem persönlichen Gespräch und eingängiger Beratung bestätigen, dass Sie bei Fertigung der Patientenverfügung geschäftsfähig sind.

Eine solche Bestätigung sollte auch der Hausarzt ausstellen können.

> Was muss drinstehen, in der Patientenverfügung?

Es ist sinnvoll, der Patientenverfügung eine Vorbemerkung voranzustellen. Erklären Sie, ob religiöse Vorstellungen und Einstellungen Ihr Leben bestimmen.

Berichten Sie eingangs von Ihren eigenen Erfahrungen oder solchen aus Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis. Was möchten Sie auf keinen Fall erleben? Wie stellen Sie sich ein lebenswertes Leben vor?

Erläutern Sie den Begriff der aus Ihrer Sicht „wertvollen Lebensqualität“!

Verwenden Sie keine Phrasen und Begriffe, die andere Menschen, Ärzte, Pflegepersonal und letztlich auch Ihre Betreuer, nicht nachvollziehen können.

> Was ist noch wichtig?

Vergessen Sie nicht, Ihre Willenserklärung zu unterzeichnen und die Unterschrift mit einem Datum zu versehen.

> Muss der Arzt die Patientenverfügung unterschreiben?

Es ist nicht notwendig, dass ein Arzt Ihre Patientenverfügung gegenzeichnet.

> Wo soll ich die Patientenverfügung aufbewahren oder hinterlegen?

Wichtig ist, dass Sie die Patientenverfügung an einem Ort aufbewahren, an dem sie im Notfall auch gefunden wird.

Hier gibt es einige Hilfsmittel, die das Auffinden absichern:

> Die Existenz Ihrer Patientenverfügung darf kein Geheimnis bleiben. Informieren Sie Ihre Verwandten und Vertrauten über das Vorhandensein einer Patientenverfügung. Und über den Aufbewahrungsort.

> Legen Sie ein Papier in Scheckkartengröße in Ihr Portemonnaie und verweisen Sie auf das Vorhandensein einer Patientenverfügung.

> Die Bundesnotarkammer unterhält ein Register, welches von den Krankenhäusern vor Ihrer Behandlung nach dem Vorhandensein einer Patientenverfügung angefragt wird.

> Wie lange ist die Patientenverfügung gültig und wann muss man sie aktualisieren?

Die Gültigkeit ist zunächst unbegrenzt.

Bedenken Sie aber:
Heilbehandlungen sind dem Lauf und den Veränderungen der Wissenschaft und ihrer Entwicklung unterworfen. Man sollte sich diesen Entwicklungen nicht verschließen und darauf hinweisen, dass im Notfall auch neue und aktuell erforschte medizinische Methoden und Heilbehandlungen zur Anwendung gelangen sollen.

Wenn Sie dazu nichts schreiben, kann Ihnen zum Beispiel aktuell nicht das neue Coronamedikament verabreicht werden.

Denken Sie daran, dass die Wissenschaft auch Mittel und Wege gefunden hat, das Sterben zu erleichtern. Weisen Sie auf palliativmedizinische Errungenschaften hin und äußern Sie die Bitte, diese in Ihrem Fall anzuwenden.

Mein Tipp:
Schauen Sie regelmäßig in Ihr Dokument und ergänzen oder ändern Sie den Text, wenn Sie es für notwendig erachten.

Praxis-Tipps vom Anwalt zum Thema Erbengemeinschaft mit Geschwistern oder anderen Miterben, beim Haus oder Grundstück verkaufen

Ich bin Rechtsanwältin Bettina Reese.

Ich unterstütze Selbstständige bei ihrer Vorsorge für den Ernstfall und rund um das Thema Erbrecht.

Fazit für Ihre Patientenverfügung

Nehmen Sie sich Zeit.

Sprechen Sie, wenn es zeitlich möglich ist, mit einem Arzt über Ihr Vorhaben. Tauschen Sie sich mit Freunden aus und holen Sie sich fachkundige Hilfe ein. Solche Hilfe bieten besondere Beratungsstellen, Hospizvereine, Notare oder auch Rechtsanwälte.

Bringen Sie in der Patientenverfügung Ihren Willen zum Ausdruck!
So können Sie selbst dann mitbestimmen, wenn Sie körperlich oder geistig hierzu nicht mehr in der Lage sind!

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