Die Unternehmensnachfolge und Betriebsübergabe rechtzeitig regeln…

… das ist das Fazit, gleich zu Beginn dieses Blog-Artikels. 

 

Lesen Sie in diesem Blogartikel:

👉 Welche 2 Schritte Sie in Vorbereitung einer geordneten Übergabe des Unternehmens gehen sollten.

👉 Welche Besonderheiten es bei Betrieben der Landwirtschaft und Forstwirtschaft gibt.

Kostenloses Infopaket „Vollmachten und Verfügungen“

Wie Sie sich auf Notfälle vorbereiten sollten

> Welche Dokumente, Unterlagen und Listen Sie benötigen

👉 Damit Sie die Sicherheit haben, nichts Wichtiges zu vergessen.

👉 Damit alles in IHREM Sinne geregelt wird.

… hier anfordern

Notfallplanung – wichtig und notwendig

Sicher gibt man Ihnen von vielen Seiten Ratschläge, wie Sie Ihre Angelegenheiten für den Fall der Geschäftsunfähigkeit ordnen sollten.

Das Thema verursacht bei Ihnen sicherlich keine Freudensprünge. Die tägliche Arbeit, die von Bürokratie geprägt ist, lässt Ihnen keine Zeit und Raum, sich mit dem Thema der umfassenden, rechtlich gesicherten und praktisch umzusetzenden Vorsorge und Nachfolgeregelung intensiv zu beschäftigen. 

Unterstützung für Angehörige, Geschäftspartner und Mitarbeiter

Doch ungeachtet dessen, sollten Sie sich schnellstmöglich um die Rechtsnachfolge Ihres Unternehmens kümmern. Notfälle kommen plötzlich und unerwartet.

Wenn dann eine Nachlassregelung fehlt, entsteht eine Problematik, die Ihr Unternehmen an den Rand des Abgrunds führen kann und Ihre Erben in einer Zeit der Trauer noch zusätzlich belastet.

Doch das ist vermeidbar. Mit einer klugen Planung des Nachlasses, der Nachfolgeregelung und der Aufarbeitung des Vermögensbestandes unterstützen Sie Ihre Angehörigen, Geschäftspartner und Mitarbeiter in einer belastenden und emotional schweren Zeit.

2 Schritte für eine geordnete Betriebsübergabe und Nachfolgeregelung

Grundsätzlich ist zwischen zwei Situationen zu unterscheiden:

A) Sie fallen aufgrund eines Unfalls oder schwerer Krankheit zeitweise aus.

B) Infolge des Todes fallen Sie dauerhaft aus.

  • Schritt 1 – Vorsorgevollmacht, Testament, Erbvertrag

A) Vorübergehende Geschäftsunfähigkeit

Auf eine Situation, in der Sie vorübergehend geschäftsunfähig sind, sollten Sie sich mit der Erarbeitung einer Vorsorgevollmacht und einer mit Ihrer Bank abgestimmten Bankvollmacht vorbereiten.

Beide Vollmachten sollten in jedem Fall über den Tod hinausgehen.

Banken verwenden für diese Situation gerne eigene Texte, die von ihren internen Rechtsabteilungen geprüft wurden. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Bankberater oder Ansprechpartner zu diesem Thema zu verständigen.

Besprechung mit den Vertretungs-Personen

Sie sollten mit der Person/den Personen sprechen, die in der beschriebenen Notfallsituation die Verantwortung übernehmen sollen.

Es sollte diesen Personen klar sein, dass sie die „Erwählten“ sind. Fehlen bestimmte Fachkenntnisse zur Bewältigung der dann zu übernehmenden Aufgaben, besteht in den sogenannten „guten Zeiten“ noch die Möglichkeit, entsprechende Kenntnisse zu erwerben.

Umfang und Ausmaß der Verantwortung festlegen

Entscheiden Sie sich für eine Aufteilung der Aufgaben auf verschiedene Personen, so legen Sie in den jeweiligen Vollmachten den Umfang und das Ausmaß der jeweiligen Verantwortungsbereiche fest.

Jeder Vollmachtnehmer ist dem Vollmachtgeber aus den gesetzlichen Vorschriften der Vollmachtübertragung rechenschaftspflichtig.

Um einen reibungslosen Weiterbetrieb des Unternehmens zu gewährleisten, macht es gegebenenfalls Sinn, mit dem Vollmachtnehmer schriftliche Regelungen des Innenverhältnisses zu treffen. So kann man ihm die Freiheit einräumen, bis zu einem bestimmten Betrag selbstständig zu verfügen.

👉 Wichtiger Tipp: Unklarheiten vermeiden

Sie sollten im Vorhinein die Befugnisse des Vollmachtnehmers besprechen und klar kommunizieren, was Sie erwarten und wie Sie sich alles vorstellen.

Sollten mehrere Personen beteiligt sein so erscheint mir auch die vorherige Absprache untereinander wichtig.

In jedem Fall sollten Missverständnisse und Unklarheiten von vornherein unbedingt vermieden werden.

 

Beispiel:

Unternehmen der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft

Da ein landwirtschaftliches Unternehmen über Flächeneigentum verfügt, sollte die Vorsorgevollmacht beurkundet werden. Sind während des Zeitraums Ihrer fehlenden Geschäftsfähigkeit Grundstücksgeschäfte zu beurkunden, ist Ihr Vertreter mit dem Einsatz einer notariellen Vollmacht hierzu in der Lage.

Grundstücksgeschäfte, d.h. Verkäufe oder Einräumung von Dienstbarkeiten, sind nach § 311 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) notariell zu beurkunden. Bei Abgabe der notwendigen Erklärungen durch einen Vertreter muss die der Vertretung zugrundeliegende Vollmacht ebenfalls notariell beurkundet werden.

Für sonstige Rechtsgeschäfte genügt nach § 167 BGB die einfache Schriftform. 

B) Der Todesfall

Der absolute Ernstfall, der Tod, verlangt vergleichbare Weichenstellungen. Bevor Sie ein Testament oder einen Erbvertrag errichten, sollten Sie sich über Ihre familiäre Situation einen Überblick verschaffen.

  • Wer wird nach dem Gesetz Ihr Erbe?
  • Wer kann bei Benennung einzelner Personen als Erben einen Pflichtteilsanspruch geltend machen?
  • Wie hoch könnte dieser Pflichtteilsanspruch ausfallen? Wie kann ich gegebenenfalls meinen Erben finanziell ausstatten, damit er diesen Pflichtteilsanspruch auch erfüllen kann?
  • Kann ich mich ggf. zu Lebzeiten mit allen Beteiligten einigen und Verständnis für die von mir verfolgte Nachlassregelung gewinnen?
  • Wer ist in meiner Familie tatsächlich fachlich geeignet, mein Lebenswerk fortzusetzen?
  • Was habe ich bereits geregelt und wie passen die vorhandenen Regelungen zueinander? (Ehevertrag und Testament)

👉 Wichtiger Tipp: Nicht an der falschen Stelle sparen

Bei größeren Vermögen mit Grundbesitz und Beteiligungen oder unübersichtlichen Familienkonstellationen macht es gegebenenfalls Sinn, sich anwaltlicher Hilfe zu bedienen. In meiner Praxis stelle ich leider viel zu oft fest, dass gerade Einzelunternehmer und Betriebsinhaber diese Kosten vermeiden wollen.

Aber mit klaren, rechtssicheren Regelungen können Sie Ihren Erben erheblichen Ärger und Stress sowie evt. jahrelangen Rechtsstreit ersparen. Deshalb: Sparen Sie hier nicht an der falschen Stelle. Denn Kosten und Nutzen stehen in den meisten Fällen in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen.

Gern unterstütze ich Sie.

Nehmen Sie  …hier Kontakt auf
(Das Senden Ihrer Anfrage ist vertraulich, kostenfrei und unverbindlich.)

  • Schritt 2 – Notfallordner anlegen

Praktische Erfordernisse

Neben den unter Schritt 1 benannten Punkten ist die praktische Umsetzung der Nachlassplanung und Vorsorge nicht zu vergessen.

Der Betriebsnachfolger oder Erbe muss Zugriff auf sämtliche Unterlagen, Schlüssel, Passwörter und wichtige Kontakte haben. Er muss wissen, wie sich der Nachlass zusammensetzt.

Daher empfehle ich Ihnen dringend, Ihre Vermögenswerte aufzulisten und in einem Dokument entsprechende Informationen zusammenzuführen. 

Beispiel:

Unternehmen der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft

Das gehört u.a. in Ihren Notfallordner:

  • Liste der in Ihrem Eigentum stehenden Flächen
  • Liste der gepachteten Flächen
  • Liste der Pachtverträge mit Ansprechpartnern und Laufzeiten
  • Zusammenfassung von landwirtschaftlichen Lieferrechten/ Zahlungsansprüchen
  • Auflistung von Bankkonten (geschäftlich und privat)
  • Versicherungen, geschäftlich und privat
  • Lebensversicherungen
  • Beteiligungen jeglicher Art
  • Darlehensaufstellungen
  • Passwörter für die Öffnung von betrieblichen Programmen

Hier können Sie sich kostenlos eine Liste herunterladen, die Ihnen hilft:

  • systematisch das Vermögen und die Situation Ihres Unternehmens darzustellen
  • Ihre persönliche Situation zu erfassen

inkl. viele Tipps und Informationen

Kostenloses Infopaket „Vollmachten und Verfügungen“

Wie Sie sich auf Notfälle vorbereiten sollten

> Welche Dokumente, Unterlagen und Listen Sie benötigen

👉 Damit Sie die Sicherheit haben, nichts Wichtiges zu vergessen.

👉 Damit alles in IHREM Sinne geregelt wird.

… hier anfordern

Warum für Unternehmen der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft diese Aufarbeitung besonders wichtig ist

Für landwirtschaftliche Pachtverträge gilt die Vorschrift des § 594 des BGB. Darin steht, dass Ihre Erben und ggf. auch Betriebsnachfolger im Fall Ihres Todes die Verpächter landwirtschaftlicher Flächen umgehend zu informieren haben.

(Der genaue Wortlaut: …hier)

Die Lektüre dieser Regelung verdeutlicht, wie formal die für den Todesfall des Pächters und Betriebsinhabers geltenden Regelungen sind. Das Gesetz verlangt schnelles und klares Handeln der Erben und Betriebsnachfolger.

Diese Forderung besteht für Ihre Erben in einer Zeit des Schmerzes und großer Trauer. Umso wichtiger ist es, dass Sie die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen in Ruhe und fachlich fundiert erledigt haben.

Praxis-Tipps vom Anwalt zum Thema Erbengemeinschaft mit Geschwistern oder anderen Miterben, beim Haus oder Grundstück verkaufen

Ein Tipp aus meiner langjährigen Praxis:

Auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige, Familienbetriebe oder Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft gilt der Grundsatz:

Regeln Sie rechtzeitig die Unternehmensnachfolge und Betriebsübergabe bzw. Vertretungs-Vollmachten

 

Warum?

>> um den reibungslosen Weiterbetrieb Ihres Unternehmens zu gewährleisten, wenn Sie vorübergehend geschäftsunfähig werden sollten oder wenn Ihr Todesfall eintritt.

>> um Ihre Erben in einer für sie schmerzhaften Zeit nicht zusätzlich mit Ärger und Stress zu belasten.

Scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

>> Gern berate ich Sie dazu in meiner: 1-stündigen Rechtsberatung (auch online)