Der Pflichtteilsanspruch – Wer erbt wieviel?

Sie haben genaue Vorstellungen, wem Sie Ihr Vermögen vererben wollen und wem nicht.

Aber war da nicht noch irgendetwas mit Pflichtteilsansprüchen?

👉 Lesen Sie im Blogartikel, was der Pflichtteil ist, wer den erhält und welche Regelungen es gibt.

Kostenloses Infopaket zum Thema Pflichtteilsanspruch

👉 Checkliste…

  • wie Sie vorgehen, wenn Pflichtteilsberechtigte Auskunft zum Nachlass von Ihnen verlangen, welche Unterlagen zusammenzustellen sind und woran Sie alles denken sollten (PDF-Download, 6 Seiten)

👉 3 E-Mails (innerhalb von 5 Tagen)

  • Wie Sie Ärger mit dem Pflichtteil vermeiden
  • Was der Pflichtteilergänzungsanspruch ist
  • Wie Schenkungen angerechnet werden

👉 Ausführliches E-Book

  • welche Auswirkungen Schenkungen zu Lebzeiten auf das Erbrecht haben (PDF-Download, 26 Seiten)

Jetzt Infopaket kostenlos anfordern …hier

 

Die gesetzlichen Regelungen für Pflichtteilsansprüche

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge, des Ehegatten und (in bestimmten Konstellationen) auch der Eltern, in den §§ 2303, 2309 BGB.

Durch die Regelung der Pflichtteilsansprüche schützt der Gesetzgeber die Abkömmlinge des Erblassers – darunter auch seine leiblichen oder adoptierten Kinder – vor einer kompletten Enterbung.

Die Fürsorgepflicht der Eltern soll auch über den Tod hinaus für die Kinder erfüllt werden. Und andererseits sollen auch Kinder Versorgungspflichten für die Eltern haben.

Soweit die Theorie. Was bedeutet das aber für Ihren letzten Willen?

Was bedeutet es, Alleinerbe zu sein?

Hier mal ein praktisches Beispiel:

Ein Unternehmer will sein Testament schreiben. Er ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder.

Seine Frau steht ihm seit Aufnahme der Selbstständigkeit zur Seite und unterstützt ihn seither in seinem kleinen Familienbetrieb.

Es liegt nahe, dass der Unternehmer seine Frau als Alleinerbin einsetzen will und hofft, dass sie damit abgesichert ist und keine Zahlungen an Dritte aus dem Nachlass leisten muss.

Aber:
Werden die beiden Kinder dieses Unternehmers nicht zu Erben benannt und damit von der Erbfolge ausgeschlossen, können sie von der Ehefrau ihren Pflichtteil verlangen.

Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Um den Anteil des Pflichtteils am Nachlass des verstorbenen Unternehmers berechnen zu können, muss zunächst die gesetzliche Erbquote berechnet werden.

Nach den gesetzlichen Vorschriften können (in unserem Beispiel) die Kinder neben der Ehefrau jeweils 1/4 des Nachlasses des verstorbenen Vaters beanspruchen. Die Hälfte dieses gesetzlichen Erbteils beträgt 1/8. 

Sie haben kompliziertere Familienkonstellationen?
Gern ermittle ich für Sie, wer in welcher Höhe Pflichtteils-Ansprüche hat. Starten Sie mit einem 1-stündigen Online-Beratungsgespräch (zum Festpreis).

… mehr zur Beratung erfahren

Auskunftspflicht des Alleinerben

Nachlassverzeichnis erstellen

Der Pflichtteil ist auf eine Geldzahlung gerichtet. Um diesen Geldbetrag vom Nachlasswert zu berechnen, muss ein Nachlassverzeichnis vom Erben erstellt werden.

Das bedeutet: Zum Stichtag (dem Todestag des Erblassers) hat der Erbe eine Aufstellung der Gesamtheit der Vermögenswerte zu verfassen.

Dies kann bisweilen mit erheblichem Aufwand verbunden sein.
Die in unserem Beispiel-Fall erbende Ehefrau muss den beiden Kindern umfassend Auskunft zum Nachlassbestand erteilen, d.h.:

  • Kontostände
  • Grundstücke
  • Schmuck
  • Bilder
  • Antiquitäten
  • Wertpapiere
  • Lebensversicherungen etc.

Unerträgliche, belastende Situation

Diese Situation ist für viele Erben unverständlich. Und im größten Moment der Trauer auch belastend  und teilweise unerträglich.

Denn haben die Pflichtteilsberechtigten (in unserem Beispiel: die Kinder) den Eindruck, dass ihnen bestimmte Informationen vorenthalten werden, können sie verlangen, dass die Erbin die Vollständigkeit ihrer Angaben und Erklärungen eidesstattlich versichert.

Wird der Erbin (zu einem späteren Zeitpunkt) eine Falschaussage nachgewiesen, macht sie sich  unter Umständen sogar strafbar (nach § 156 Strafgesetzbuch).

Ansprüche auf Auskunft

Der Pflichtteilsberechtigte hat den Anspruch, bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses anwesend zu sein. Davon machen Pflichtteilsberechtigte jedoch nur in seltenen Fällen Gebrauch.

In jedem Fall haben sie aber Anspruch auf Einsicht in die Kontounterlagen der vergangenen zehn Jahre sowie die Meldungen der Banken an die Erbschaftssteuerstelle nach § 33 Erbschaftssteuergesetz.

👉 Checkliste

  • wie Sie vorgehen, wenn Pflichtteilsberechtigte Auskunft zum Nachlass von Ihnen verlangen, welche Unterlagen zusammenzustellen sind und woran Sie alles denken sollten (PDF-Download, 6 Seiten)

    …zum kostenlosen Infopaket

    Pflichtteilergänzungsanspruch

    Aber damit noch nicht genug.
    Ein weiterer, auch mit erheblichem Informationsaufwand verbundener Anspruch des Pflichtteilsberechtigten, ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB.

    Schenkungen werden beim Pflichtteil berücksichtigt

    Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren Dritten oder auch dem Erben eine werthaltige Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

    Was bedeutet das?
    Wenn in unserem o.g. Beispiel der Unternehmer einem seiner Kinder vor seinem Tod ein Grundstück für den Hausbau geschenkt hat, dann kommt das Grundstück mit dem Wert in Ansatz, den es zur Zeit des Erbfalls hat.

    Diese Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Tod des Unternehmers in vollem Umfang berücksichtigt. Innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall wird die Schenkung um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt.

    Sind zehn Jahre seit der Schenkung verstrichen, bleibt die Schenkung unberücksichtigt. 

    Wie lange kann ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht werden?

    Der Pflichtteilsanspruch muss vom Pflichtteilsberechtigten ab Kenntnis des Erbfalls in einem Dreijahreszeitraum geltend gemacht werden.

    Damit unterliegt dieser Anspruch der gesetzlichen sogenannten Regelverjährung von drei Jahren.

    Ob der Pflichtteilsanspruch tatsächlich verjährt ist, kann nicht immer ohne weiteres beantwortet werden. Sind die Umstände des Falles sehr kompliziert, sollten die Betroffenen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Praxis-Tipps vom Anwalt zum Thema Pflichteilsanspruch

    Ein Tipp aus meiner langjährigen Praxis:

    Vermeiden Sie Erbstreitigkeiten bereits im Vorfeld

    Es macht für alle Beteiligten Sinn, sich noch zu Lebzeiten an einen Tisch zu setzen und eine Lösung zu suchen. (In unserem Beispiel-Fall: Der Unternehmer, die Ehefrau als Erbin, die Kinder als Pflichtteilsberechtigte.)

    Eine große Entlastung für die Erben ist es auch, wenn Sie bereits zu Lebzeiten eine Vermögensaufstellung vornehmen. Damit haben die Erben nach dem Ernstfall eine Grundlage, auf der sie das Nachlassverzeichnis erstellen können. So müssen sie in einer Zeit großer emotionaler Belastung nicht bei Null anfangen.

    Zudem gilt, seine Aufstellung aktuell zu halten und sie in regelmäßigen Abständen auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

    Hierbei unterstütze ich Sie gern.
    Denn ich sehe meine Aufgabe darin, Konflikte und Probleme zu Lasten des Erben bereits im Vorfeld zu vermeiden.

    Nutzen Sie dazu gern meine Rechtsberatung (auch online) …weitere Infos

    Online-Rechtsberatung zum Thema Pflichtteilsanspruch

    Ich unterstütze Sie:

    > bei der Ermittlung, wer in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche hat

    > bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Pflichtteilsberechtigter

    > wenn Sie Erbe sind, bei der Prüfung von Ansprüchen Pflichtteilsberechtigter und ggf. bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche

    >>> Nutzen Sie meine 1-stündige Online-Rechtsberatung genau zu IHREM Thema
    … mehr erfahren